Kreditbetrug ist ein Sonderfall des Betrugs, der speziell im Kreditwesen angesiedelt ist. Er ist im deutschen Strafrecht unter § 265b StGB geregelt und tritt dann ein, wenn jemand vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, um einen Kredit zu beantragen, zu verlängern oder zu verändern. Dabei täuscht der Täter den Kreditgeber über die wirtschaftlichen Verhältnisse des eigenen Unternehmens oder Betriebes, um die Kreditentscheidung zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Der Kreditbetrug wurde als eigenständiger Tatbestand geschaffen, um das Vertrauen in die Kreditwirtschaft zu schützen. Ziel ist es, das Vermögen der Kreditgeber zu sichern und das reibungslose Funktionieren der Finanzwirtschaft zu gewährleisten.
Ein wichtiges Merkmal von Kreditbetrug ist, dass der Betrug stets im Zusammenhang mit einem Kreditantrag, einer Kreditverlängerung oder -veränderung stattfindet.
Rechtliche Grundlagen des Kreditbetrugs (§ 265b StGB)
Tatbestandsvoraussetzungen
Damit Kreditbetrug strafbar ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Tatsubjekt
Jeder kann Täter eines Kreditbetrugs sein: Kreditnehmer selbst, Vertreter des Kreditnehmers oder Dritte, die am Zustandekommen des Kredits interessiert sind. - Bezug zu einem Betrieb oder Unternehmen
Kreditbetrug betrifft in der Regel Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern (§ 265b Abs. 3 Nr. 1 StGB). - Kreditbegriff
Der Begriff „Kredit“ umfasst gemäß § 265b Abs. 3 Nr. 2 StGB:- Gelddarlehen aller Art
- Akzeptkredite
- Stundung von Forderungen
- Diskontierung von Wechseln und Schecks
- Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
- Tathandlungen
- Falsche oder unvollständige Angaben: Vorlegen manipulierter Dokumente (z. B. gefälschte Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, gefälschte Steuerbescheide).
- Unterlassene Mitteilungen: Wer eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage verheimlicht, begeht ebenfalls Kreditbetrug.
- Vorsatz
Der Täter muss vorsätzlich handeln. Es reicht aus, wenn der Täter die Erfüllung des Tatbestands billigend in Kauf nimmt (Eventualvorsatz). - Kein Versuch
Anders als bei anderen Straftatbeständen ist der Versuch von Kreditbetrug nicht strafbar.
Strafe bei Kreditbetrug
Laut § 265b Abs. 1 StGB droht:
- Eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder
- Eine Geldstrafe.
Typische Beispiele für Kreditbetrug
Falsche Angaben zur Bonität
Ein Kreditnehmer legt gefälschte Einkommensnachweise, manipulierte Bilanzen oder erfundene Steuerbescheide vor, um seine Kreditwürdigkeit zu verbessern.
Unterlassene Informationen
Ein Unternehmer weiß, dass sich die finanzielle Lage seines Betriebs verschlechtert hat, verschweigt dies jedoch beim Antrag auf Kreditverlängerung.
Betrug bei Privatkrediten
Auch im privaten Bereich kommt Kreditbetrug vor. Ein Freund oder Bekannter behauptet, zahlungsfähig zu sein, obwohl er bereits überschuldet ist.
Fall Jochen Rieger
Ein bekanntes Beispiel zeigt, wie Banken durch gefälschte Unterlagen getäuscht wurden. Der Täter erschlich sich hohe Kredite durch systematische Täuschung und manipulierte Dokumente.
Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Kreditbetrug
Oft geht Kreditbetrug mit Urkundenfälschung (§ 267 StGB) einher. Typische Fälle sind:
- Gefälschte Steuerbescheide
- Manipulierte Kontoauszüge oder Arbeitsverträge
- Falsche Gewinn- und Verlustrechnungen
Da der Tatbestand der Urkundenfälschung ein eigenständiges Delikt darstellt, führt die Kombination beider Straftaten zu erhöhten Strafen.
Kreditbetrug und SCHUFA – Die Rolle der Bonität
Die SCHUFA spielt bei der Kreditvergabe eine entscheidende Rolle. Banken verlassen sich auf die dort gespeicherten Bonitätsinformationen. Falsche Angaben beeinflussen diesen Score.
Die Konsequenzen:
- Negative SCHUFA-Einträge führen zu langfristigen Einschränkungen bei der Kreditvergabe.
- Kreditbetrug hat nicht nur strafrechtliche, sondern auch wirtschaftliche Folgen, da zukünftige Finanzierungen kaum noch möglich sind.
Die Folgen von Kreditbetrug für Angeklagte
Strafrechtliche Folgen
Bei einer Verurteilung drohen:
- Geldstrafen oder
- Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Geschädigte Banken oder Kreditgeber können Schadensersatzforderungen geltend machen.
Reputationsschaden
Insbesondere für Unternehmer oder Selbstständige kann der Vorwurf des Kreditbetrugs existenzielle Folgen haben, da das Vertrauen von Geschäftspartnern und Banken erschüttert wird.
Strafverteidigung bei Kreditbetrug – Was tun bei einer Vorladung?
Eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen wegen Kreditbetrug sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Schnelles Handeln ist entscheidend:
- Keine vorschnellen Aussagen machen, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Bank.
- Rechtsbeistand einschalten: Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Beweise und entwickelt eine Strategie.
- Tätige Reue nutzen: Wenn der Täter den Schaden wiedergutmacht oder aktiv verhindert, dass der Kredit ausgezahlt wird, kann die Strafe entfallen (§ 265b Abs. 2 StGB).
Wie ein Anwalt bei Kreditbetrug helfen kann
Ein Anwalt ist für die Verteidigung bei Kreditbetrug unverzichtbar. Die wichtigsten Aufgaben eines Verteidigers sind:
- Prüfung der Vorwürfe: Liegt überhaupt ein Kreditbetrug vor? Sind die Beweise ausreichend?
- Widerlegung der Täuschung: Oft kann nachgewiesen werden, dass der Kreditgeber die Entscheidung auch ohne die angeblich falschen Angaben getroffen hätte.
- Frühzeitige Schadensbegrenzung: Eine Rückzahlung des Kredits oder eine gütliche Einigung kann die Strafe erheblich mildern.
Prävention von Kreditbetrug – Woraufachten?
Um Kreditbetrug zu vermeiden, sollten Kreditnehmer folgende Punkte beachten:
- Korrekte Angaben: Niemals falsche oder unvollständige Informationen einreichen.
- Dokumente prüfen: Bilanzen, Steuerbescheide und Nachweise sollten stets aktuell und korrekt sein.
- Vorsicht bei Kreditvermittlern: Seriöse Anbieter verlangen keine Vorkosten und arbeiten transparent.
Fazit
Kreditbetrug ist ein ernstzunehmendes Delikt, das sowohl strafrechtliche als auch wirtschaftliche Folgen hat. Wer sich dem Vorwurf des Kreditbetrugs gegenübersieht, sollte unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Anwalt kann die Beweislage prüfen, die besten Verteidigungsstrategien entwickeln und die rechtlichen Konsequenzen minimieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Was ist Kreditbetrug nach § 265b StGB?
Kreditbetrug liegt vor, wenn falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, um einen Kredit zu erhalten, zu verlängern oder zu verändern.
2. Welche Strafen drohen bei Kreditbetrug?
Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
3. Was ist der Unterschied zwischen Kreditbetrug und Urkundenfälschung?
Kreditbetrug betrifft falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage, während Urkundenfälschung die Manipulation von Dokumenten umfasst. Beide Delikte treten oft zusammen auf.
4. Kann Kreditbetrug straffrei bleiben?
Ja, durch tätige Reue gemäß § 265b Abs. 2 StGB kann die Strafe entfallen, wenn der Täter verhindert, dass der Kredit ausgezahlt wird.
5. Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung wegen Kreditbetrug erhalte?
Schweigen Sie zunächst und beauftragen Sie sofort einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, der Sie professionell vertritt.