Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer eine Vorladung der Polizei oder eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Kreditbetruges erhalten haben, befinden Sie sich in einer verständlicherweise stark belastenden Ausnahmesituation. Im oft hektischen und von wirtschaftlichem Druck geprägten Geschäftsalltag, in dem Finanzierungen und Kredite unter hohem Zeitdruck beantragt werden müssen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten in den eingereichten Unterlagen kommen. Als Beschuldigter in einem solchen Strafverfahren ist es nun von größter Bedeutung, einen kühlen Kopf zu bewahren, keine voreiligen Aussagen zu treffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Situation genau zu verstehen.
Der folgende Beitrag dient Ihnen als juristischer Wegweiser. Er erklärt Ihnen präzise und verständlich, was sich hinter dem Vorwurf des Kreditbetruges verbirgt, worauf die Ermittlungsbehörden und die Wirtschaftsstrafkammern der Gerichte ihr Augenmerk legen und welche strategischen Verteidigungsansätze für Sie existieren.
Was ist Kreditbetrug und wann macht man sich strafbar?
Der Kreditbetrug ist im Strafgesetzbuch ein spezieller Tatbestand, der sich ausschließlich an den geschäftlichen Verkehr richtet. Das Gesetz möchte durch diese Vorschrift nicht nur das direkte Vermögen des einzelnen Kreditgebers, wie etwa einer Bank, schützen. Ein ebenso wichtiges Ziel ist es, die generelle Funktionsfähigkeit und das Vertrauen in die gesamte Kreditwirtschaft abzusichern. Denn wenn Banken – insbesondere bei Großkrediten – Mittel aufgrund falscher Voraussetzungen vergeben, kann eine daraus resultierende wirtschaftliche Schieflage nicht nur das Institut selbst, sondern auch dessen Gläubiger und Arbeitnehmer massiv gefährden.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Kreditbetrug als sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Das bedeutet für Sie als Beschuldigten eine erhebliche Verschärfung im Vergleich zu anderen Betrugsdelikten: Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen gerade nicht nachweisen, dass der Bank tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Die Straftat ist aus Sicht der Ermittler bereits dann vollendet, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben vorlegen, die generell geeignet sind, den Kreditgeber zu täuschen.
Wodurch kann man sich wegen Kreditbetrug strafbar machen?
Die Gefahr einer Strafbarkeit beginnt oft unbemerkt im Vorfeld, also bereits im Zuge der reinen Antragstellung für eine Unternehmensfinanzierung. Wenn Sie beabsichtigen, für Ihren Betrieb einen Kredit zu beantragen, die Bedingungen eines bereits bestehenden Kredits zu verändern oder eine Belassung (also den Verzicht der Bank auf eine sofortige Rückforderung) zu erwirken, befinden Sie sich im direkten Anwendungsbereich dieser Strafnorm.
Sobald Sie in diesem Zusammenhang Erklärungen abgeben, die auf die Erlangung einer verbindlichen Kreditzusage abzielen, gilt dies rechtlich als Antrag. Strafbar macht sich, wer in dieser sensiblen Phase falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen macht, die für die Bank vorteilhaft und entscheidungserheblich wirken. Dabei spielt es für die Erfüllung des Tatbestandes keine Rolle, wie hoch der beantragte Kredit letztlich ausfällt.

Was umfasst die Tathandlung des Kreditbetrugs im Detail?
Der Gesetzgeber unterscheidet im Kern zwei Wege, wie ein Kreditbetrug begangen werden kann. Die mit Abstand häufigste Form ist das aktive Vorlegen von unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse. Solche Unterlagen umfassen typischerweise Bilanzen, Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen, aber auch Kontoauszüge, Kalkulationen oder Kostenvoranschläge. Unrichtig sind diese Dokumente, wenn sie nicht mit der wahren Sachlage übereinstimmen. Unvollständig sind sie hingegen, wenn sie zwar in sich stimmige Zahlen enthalten, aber wesentliche negative Aspekte schlichtweg verschweigen und so bei der Bank ein beschönigendes Gesamtbild erzeugen. Die Tat ist in exakt dem Moment rechtlich vollendet, in dem diese Informationen bei der Bank eingehen.
Darüber hinaus gibt es eine zweite Tathandlung, die in der Praxis oft unterschätzt wird: das Unterlassen. Wenn Sie beim Kreditgeber zunächst völlig korrekte Unterlagen eingereicht haben, sich Ihre wirtschaftliche Situation danach aber maßgeblich verschlechtert, bevor der Kredit endgültig bewilligt wird, trifft Sie eine rechtliche Mitteilungspflicht. Wer diese Pflicht verletzt und die Bank in dem Glauben belässt, die alte, positivere Sachlage gelte noch immer, kann sich ebenfalls wegen Kreditbetruges strafbar machen.
Was sind Betriebe und Unternehmen im Sinne dieser Vorschrift?
Eine zentrale und oft überaus erfolgreiche Verteidigungslinie liegt in der rechtlichen Frage, ob überhaupt ein Unternehmen im Sinne des Gesetzes vorliegt. Der § 265b StGB greift nämlich ausschließlich, wenn sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer ein Betrieb oder ein Unternehmen sind.
Für die Qualifikation als Unternehmen kommt es nicht zwingend darauf an, dass Sie bereits einen vollumfänglich und perfekt in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führen. Entscheidend ist aus Sicht der Ermittler lediglich, ob ein solcher Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang eigentlich erforderlich wäre. Hierbei nehmen die Gerichte eine Gesamtschau vor: Sie prüfen die Beschaffenheit Ihrer Geschäfte, die Höhe der Umsätze, das investierte Kapital und die Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Wenn Sie hingegen lediglich einen Kredit für rein private Zwecke, etwa den Kauf einer privat genutzten Immobilie, beantragt haben, findet der Tatbestand des Kreditbetruges grundsätzlich keine Anwendung.
Was bedeutet der Begriff „Kredit“ im strafrechtlichen Sinne?
Vielen Beschuldigten ist nicht bewusst, dass der strafrechtliche Kreditbegriff extrem weit gefasst ist und deutlich über das klassische Darlehen der Hausbank hinausgeht. Kredite im Sinne dieser Vorschrift sind rechtlich alle Verträge, bei denen Ihnen zeitweise Geld oder geldwerte Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Dazu zählen neben den herkömmlichen Gelddarlehen auch die Stundung von Geldforderungen, beispielsweise wenn Ihnen ein Geschäftspartner ein erheblich verlängertes Zahlungsziel einräumt. Auch der entgeltliche Erwerb von Forderungen (das sogenannte Factoring), die Diskontierung von Wechseln und Schecks sowie die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch Dritte gelten strafrechtlich als Kredit.
Welche Strafe droht bei einem Kreditbetrug gemäß § 265b StGB?
Sollte es am Ende eines Verfahrens zu einer Verurteilung kommen, sieht das Gesetz für den Kreditbetrug eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, muss die Staatsanwaltschaft bei einem bloßen Anfangsverdacht automatisch von Amts wegen ermitteln. Die betroffene Bank muss hierfür keinen gesonderten Strafantrag stellen.
Neben der reinen Kriminalstrafe drohen für Unternehmer jedoch oftmals gravierende Nebenfolgen, die weitaus existenzbedrohender sein können. Wer wegen Kreditbetruges zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, darf von Gesetzes wegen für die Dauer von fünf Jahren nicht mehr als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft tätig sein. Dies ist ein entscheidender Aspekt, den eine zielgerichtete Strafverteidigung von der ersten Minute an im Blick haben muss, um Ihre berufliche Existenz zu retten.
Verhindern von Strafe: Die Chance der tätigen Reue
Eine Besonderheit des Kreditbetruges bietet einen ungemein wertvollen strategischen Hebel für Ihre Verteidigung: Da das Gesetz die Tat bereits mit dem Zugang der falschen Papiere bei der Bank als vollendet ansieht – also weit bevor überhaupt Geld geflossen ist –, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der tätigen Reue eingeräumt.
Wenn Sie nach dem Einreichen unrichtiger Papiere freiwillig verhindern, dass die Bank Ihnen den beantragten Kredit auszahlt, können Sie komplett straffrei ausgehen. Verweigert die Bank die Auszahlung ohnehin (etwa weil sie den Fehler bei einer internen Prüfung selbst entdeckt hat), reicht es für die Straffreiheit aus, wenn Sie sich freiwillig und ernsthaft darum bemüht haben, die Auszahlung abzuwenden. Ein erfahrener Verteidiger wird immer akribisch prüfen, ob die Voraussetzungen dieser tätigen Reue in Ihrem Fall bereits vorliegen oder taktisch klug nachträglich noch geschaffen werden können.
Keine Strafbarkeit des bloßen Versuchs
Ebenfalls ein wichtiger Anker für Ihre Verteidigung: Der Versuch des Kreditbetruges ist nicht strafbar. Mangels gesetzlicher Verankerung bleibt eine Handlung, die das Stadium der Vorbereitung noch nicht überschritten hat und bei der die Unterlagen der Bank noch nicht zugegangen sind, straflos. Die exakte Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitung und vollendeter Tat ist juristisch hochkomplex und bietet oft hervorragende Ansatzpunkte, um eine Verfahrenseinstellung zu erwirken.
