Ausübung der verbotenen Prostitution
Grundsätzlich ist die Ausübung von Prostitution in Deutschland legal. Unter gewissen Umständen ist diese jedoch strafbar und wird dementsprechend als „Ausübung der verbotenen Prostitution“ in § 184f Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal und wird durch das Prostitutionsgesetz (ProstG) sowie das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) geregelt. Diese Gesetze haben die frühere Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft und einen rechtlichen Rahmen für die gewerbsmäßige Ausübung geschaffen.
Allerdings bestehen erhebliche Einschränkungen, insbesondere durch Sperrbezirke und Sperrzeiten, die regional festgelegt werden. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann sich nach § 184f des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar machen.
Wichtige Fragen, die dieser Artikel klärt:
- Was bedeutet „Ausübung der verbotenen Prostitution“?
- Wo und wann ist Prostitution verboten?
- Welche Strafen drohen?
- Wie kann man sich gegen eine Anklage verteidigen?
Was ist die „Ausübung der verbotenen Prostitution“?
Von verbotener Prostitution spricht man, wenn eine Person gegen bestehende gesetzliche Einschränkungen zur Prostitution verstößt. Diese Einschränkungen betreffen:
- Sperrbezirke: Geografische Gebiete, in denen Prostitution nicht erlaubt ist
- Sperrzeiten: Zeitliche Einschränkungen für die Ausübung der Prostitution
- Beharrliches Zuwiderhandeln: Wiederholte Verstöße gegen bestehende Verbote
Gesetzliche Grundlage: § 184f StGB
Laut § 184f StGB macht sich strafbar, wer:
„einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt.“
Das bedeutet, dass nicht jeder Verstoß direkt eine Straftat darstellt. Ein erstmaliger oder vereinzelter Verstoß wird meist als Ordnungswidrigkeit geahndet, während ein wiederholtes Zuwiderhandeln eine Straftat darstellt.
Tatbestandsmerkmale des § 184f StGB
Für eine Strafbarkeit müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Nachgehen der Prostitution
- Der Täter muss tatsächlich sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten oder ausführen.
- Auch Anbahnungsgespräche oder Werbung in Sperrbezirken können bereits genügen.
-
Verstoß gegen bestehende Verbote
- Die Tätigkeit muss in einem Sperrbezirk oder während einer Sperrzeit stattfinden.
- Die Regelungen sind in den Bundesländern unterschiedlich und werden durch lokale Rechtsverordnungen festgelegt.
-
Beharrliches Zuwiderhandeln
- Einmalige Verstöße reichen nicht aus, um eine Straftat zu begründen.
- Erst mehrfache, bewusste Verstöße machen sich strafbar.
-
Vorsatz
- Die betroffene Person muss gewusst haben, dass sie gegen ein Verbot verstößt.
- Eventualvorsatz reicht aus – das bedeutet, dass die Person es zumindest für möglich hielt und trotzdem handelte.
Wo ist Prostitution verboten? Sperrbezirke und Sperrzeiten
Was ist ein Sperrbezirk?
Ein Sperrbezirk ist ein geografisches Gebiet, in dem Prostitution nicht erlaubt ist. Solche Zonen werden zum Schutz der öffentlichen Ordnung und des Jugendschutzes eingerichtet.
Beispiele für Sperrbezirke:
- Wohngebiete und Fußgängerzonen
- Bereiche in der Nähe von Schulen, Kirchen oder Kindergärten
- Touristische Attraktionen und kulturelle Einrichtungen
Was sind Sperrzeiten?
Neben geografischen Beschränkungen gibt es auch zeitliche Einschränkungen, die Prostitution während bestimmter Uhrzeiten verbieten.
Beispiele für Sperrzeiten:
- Nächtliche Verbote in sensiblen Stadtbereichen
- Wochenendverbote in bestimmten Bezirken
Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat
Ein erstmaliger Verstoß gegen ein Prostitutionsverbot wird oft nur als Ordnungswidrigkeit nach § 120 OWiG geahndet.
- Bußgelder bis zu 5.000 Euro sind möglich.
Erst wenn eine Person mehrfach und bewusst gegen das Verbot verstößt, wird die Tat zur Straftat nach § 184f StGB:
- Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Sonderfall: Online-Prostitution – Ist das strafbar?
Viele Sexarbeiterinnen weichen auf das Internet aus und bieten Dienstleistungen über Webcam, Telefon oder Online-Plattformen an.
Grundsätzlich ist Online-Prostitution erlaubt, solange sie nicht aus einem Sperrbezirk heraus betrieben wird.
Wann kann Online-Prostitution strafbar sein?
- Wenn sich die Anbieterin nachweislich in einem Sperrbezirk befindet
- Wenn die Dienstleistung aus einem verbotenen Gebiet heraus angeboten wird
Allerdings ist der Tatnachweis in der Praxis schwierig, da die Ermittlungsbehörden genau belegen müssen, wo sich die Person beim Angebot der Dienstleistung befand.
Mögliche Strafen bei einem Verstoß gegen § 184f StGB
Art des Verstoßes | Strafe |
---|---|
Erster Verstoß | Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) |
Mehrfache Verstöße (beharrlich) | Geldstrafe bis 180 Tagessätze |
Schwere Verstöße | Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten |
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann es zu weiteren rechtlichen Problemen kommen:
- Gewerbeuntersagung, falls die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet war
- Einziehung von Einnahmen, die unter Verstoß gegen die Vorschriften erzielt wurden
Verteidigungsstrategien bei einer Anklage nach § 184f StGB
Wer eine Anzeige oder einen Bußgeldbescheid erhält, sollte keinesfalls unüberlegt handeln. Eine Verteidigung ist in vielen Fällen möglich.
Mögliche Verteidigungsansätze
-
Kein Vorsatz nachweisbar
- „Ich wusste nicht, dass ich mich in einem Sperrbezirk befinde.“
-
Kein beharrliches Zuwiderhandeln
- „Ich wurde nur einmal kontrolliert, das reicht nicht für eine Straftat.“
-
Tatnachweis nicht möglich
- „Es gibt keine Beweise, dass ich die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt habe.“
Tipp: Keine Aussagen ohne Rechtsbeistand tätigen! Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und Verfahrensfehler prüfen.
Fazit: Was Sie als Betroffene wissen sollten
- Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, unterliegt aber strengen Einschränkungen.
- Verstöße gegen Sperrbezirke oder Sperrzeiten können Bußgelder oder sogar Strafen nach § 184f StGB zur Folge haben.
- Online-Prostitution ist meist nicht strafbar, solange sie nicht aus einem Sperrbezirk heraus angeboten wird.
- Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann Strafen verhindern oder reduzieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist ein Sperrbezirk?
Ein Gebiet, in dem Prostitution verboten ist.
2. Kann ich für einen einmaligen Verstoß bestraft werden?
Nein, ein einzelner Verstoß ist meist nur eine Ordnungswidrigkeit.
3. Ist Online-Prostitution strafbar?
Nein, es sei denn, sie wird aus einem Sperrbezirk heraus angeboten.
4. Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen § 184f StGB?
Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.
5. Wie kann ich mich verteidigen?
Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Vorwürfe haltbar sind und das Verfahren möglicherweise einstellen lassen.