Der Beischlaf zwischen Verwandten (Inzest) findet sich im 12. Abschnitt des StGB unter „Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie“ (und nicht etwa unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“).
Der Straftatbestand ist in § 173 StGB normiert:
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Erklärtes Ziel des „Inzestverbots“ ist die Freihaltung des engsten Familienkreises vor sexuellen Beziehungen. Ob das Verbot noch zeitgemäß und notwendig ist, ist – nicht nur unter Juristen – heftig umstritten.
Obgleich die kriminalpolitische Bedeutung dieser Strafvorschrift gering ist, werden Strafverfahren dieser Art oft mit großem öffentlichen Interesse und medienwirksam verfolgt.
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Wann ist der Beischlaf zwischen Verwandten strafbar?
Wie bereits der Name der Vorschrift verrät, ist dieser Straftatbestand nur einschlägig, sofern es sich um den Beischlaf zwischen Verwandten handelt. Auch wenn der Straftatbestand recht klar formuliert ist, sind einige Fragen und Mythen aufzuklären.
Verwandtschaftsgrad
- Eltern
- Kinder
- Geschwister (auch Halbgeschwister) sowie
- Großeltern
- Enkel
in den strafrechtlichen Schutz ein.
- Vater/ Mutter und Sohn/ Tochter
- Bruder und Schwester
- Großmutter (Oma)/ Großvater (Opa) zu den eigenen Kindern sowie zu den Enkelkindern
Welche Handlungen sind strafbar?
Strafbar nach § 173 StGB ist nur der vaginale Geschlechtsverkehr.
Andere Formen sexueller Handlungen, wie etwa Oralverkehr, Analverkehr und Petting, sind von der Vorschrift nicht erfasst. Aus diesem Grund sind gleichgeschlechtliche Beziehungen innerhalb der Familie nicht strafrechtlich sanktioniert.
Sex mit dem Cousin strafbar?
Sexuelle Beziehungen jeglicher Art sind zwischen Cousin und Cousine in Deutschland erlaubt – Dies betrifft sowohl den Oral- , den Vaginal- wie auch den Analverkehr.
Auch die Ehe zwischen Cousin und Cousine ist nicht unter Strafe gestellt.
Ab welchem Alter gilt die Strafbarkeit?

Können weitere Straftaten erfüllt werden?
Das kommt – wie so oft – auf die konkreten Umstände an.
Handelt es sich um sexuelle Handlungen zu einem Minderjährigen kommt häufig § 174 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen) und § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) in Betracht.
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Aktuelle Debatte
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Strafe und Verjährung
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