Was ist „Betrug beim Autokauf“?
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Wie kann ein „Betrug beim Autokauf“ aussehen?
Vorsatz
Der Täter muss den Betrug beim Autokauf vorsätzlich begangen haben. Er muss diesen also mit Wissen und Wollen des Straftatbestandes verwirklicht haben. Hierbei ist ausreichend, dass der Täter den Betrug billigend in Kauf genommen und zumindest für möglich gehalten hat (sog. Eventualvorsatz).
Versuch
Auch der Versuch ist gem. § 263 Abs. 2 StGB strafbar. Ein Versuch liegt bereits dann vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestands unmittelbar angesetzt hat (§ 22 StGB). Hierfür muss der Täter die Schwelle zum „Jetzt-geht’s-los“ überschritten haben und es muss unmittelbar eine Rechtsgutverletzung bevorstehen. Zudem muss der Täter mit dem Entschluss zur Tat, also vorsätzlich gehandelt haben.
Strafe
Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Betrugs, beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Zuletzt gibt es noch eine weitere Strafverschärfung in § 263 Abs. 5 StGB, wenn der Betrug sowohl als Mitglied einer Bande als auch gewerbsmäßig erfolgt ist. Die Strafe ist hier Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Die konkrete Strafe im Einzelfall ist abhängig von der Art, der Dauer und dem Umfang der Tatbegehung sowie von dem eingetretenen wirtschaftlichen Schaden. Entscheidend sind neben eventuellen Vorstrafen auch das Verhalten des Täters nach der Tat und eine ggf. bereits erfolgte oder angestrebte Schadenswiedergutmachung.