Landfriedensbruch – § 125 StGB

„Landfriedensbruch“ - ein Strafbestand, den wohl viele bereits gehört haben, aber nur wenige wissen, was darunter zu verstehen ist. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und welche Strafen können drohen? Im folgenden Beitrag erhalten Sie die Antworten auf diese Fragen.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Landfriedensbruch
Das steht im Gesetz: § 125 StGB

(1) Wer sich an die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(1) Wer sich an die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
  • 2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß. Dies gilt auch in Fällen des § 114, wenn die Diensthandlung eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Absatz 1 ist.

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Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder gar eine Anklageschrift wegen Landfriedensbruchs in den Händen halten, ist dies ein einschneidendes Erlebnis, das viele Fragen und existenzielle Sorgen aufwirft. Oftmals resultiert dieser schwere Vorwurf aus der bloßen Teilnahme an einer Demonstration, einer politischen Versammlung oder einem Fußballspiel, bei denen die Situation plötzlich unübersichtlich wurde und eskalierte. Als Beschuldigter stehen Sie nun dem massiven Vorwurf gegenüber, die öffentliche Sicherheit gefährdet zu haben. Das Wichtigste für Sie vorab: Bewahren Sie Ruhe. Nicht jede Anwesenheit bei Ausschreitungen führt automatisch zu einer Strafbarkeit, und die rechtlichen Hürden für eine Verurteilung sind hoch.

Was ist Landfriedensbruch?

Der Straftatbestand des Landfriedensbruchs zielt primär darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu schützen. Das Gesetz greift ein, wenn aus größeren Personengruppen heraus massive Störungen entstehen und eigentlich friedliche Ansammlungen in unberechenbare Gewalttätigkeiten umschlagen. Daneben schützt die Norm aber auch ganz konkrete individuelle Rechtsgüter wie das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit und das Eigentum des Einzelnen.

Eine Strafbarkeit kommt immer dann in Betracht, wenn eine unbestimmte Vielzahl von Personen um ihr Hab und Gut oder ihre körperliche Unversehrtheit fürchten muss. Um der Vielschichtigkeit solcher Eskalationen gerecht zu werden, unterteilt das Gesetz den Landfriedensbruch in drei mögliche Handlungsvarianten: den gewalttätigen, den bedrohenden und den aufwiegelnden Landfriedensbruch.

Die rechtliche Grundvoraussetzung: Die Menschenmenge

Dreh- und Angelpunkt für diesen strafrechtlichen Vorwurf ist zunächst immer das Vorhandensein einer sogenannten Menschenmenge. Hierbei handelt es sich juristisch nicht um eine exakt definierte Zahl von Personen, sondern um eine räumlich eng verbundene Gruppe, die so groß ist, dass sie sich quantitativ nicht mehr sofort überschauen lässt. Die Gerichte gehen in der Regel ab einer Zahl von etwa 15 bis 20 Personen von einer solchen Menschenmenge aus. Unter besonderen Umständen, beispielsweise bei extremer Unübersichtlichkeit am Tatort, kann diese Schwelle jedoch auch bereits bei rund zehn Personen erreicht sein. Für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie bedeutet dies, dass wir stets im Einzelfall akribisch prüfen müssen, ob diese zwingende Grundvoraussetzung überhaupt vorlag.

Landfriedensbruch - § 125 StGB

Durch welche Handlungen macht man sich strafbar?

Um sich wegen eines gewalttätigen Landfriedensbruchs strafbar zu machen, reicht die bloße physische Anwesenheit in der Menge keinesfalls aus. Das Gesetz verlangt zwingend ein aktives Tun von einiger Erheblichkeit, das sich in Form einer Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen richtet. Ein solches aktives Verhalten liegt vor, wenn physische Kraft eingesetzt wird, beispielsweise durch das Werfen von Steinen, Eiern oder auch Farbbeuteln, oder durch das gewaltsame Wegdrängen von Polizeibeamten. Wichtig für Sie zu wissen: Ein rein passives Verhalten, wie etwa das bloße Sitzenbleiben bei einer friedlichen Sitzblockade, scheidet für den Vorwurf einer Gewalttätigkeit grundsätzlich aus.

Neben der direkten Gewalttätigkeit stellt das Gesetz auch den bedrohenden Landfriedensbruch unter Strafe. Dies ist der Fall, wenn aus der Menge heraus Menschen gezielt mit einer Gewalttätigkeit bedroht werden. Die Bedrohung muss dabei nicht zwingend wörtlich ausgesprochen werden. Sie kann sich auch aus einem schlüssigen Verhalten ergeben, wie etwa dem aggressiven und feindseligen Vorrücken einer Gruppe auf eine Polizeikette.

Die dritte und oft am schwersten greifbare Variante ist der aufwiegelnde Landfriedensbruch. Hierbei wird bestraft, wer auf die Menschenmenge einwirkt, um deren Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen überhaupt erst zu wecken oder weiter zu fördern. Dies kann verbal durch laute Zurufe, das Rufen von bestimmten Parolen, aber auch nonverbal durch anfeuernde Gesten geschehen. Bei dieser Variante muss der Beschuldigte sich noch nicht einmal zwingend innerhalb der Menschenmenge befinden; auch die Lenkung der Menge von außen kann strafbar sein.

All diese Handlungen müssen mit vereinten Kräften aus der Menge heraus begangen werden. Das bedeutet, dass die Menschenmenge nicht nur eine zufällige Kulisse für die Straftaten Einzelner bilden darf. Die Ausschreitungen müssen von einer feindseligen Grundstimmung der Gruppe getragen sein, und der Täter muss die Zustimmung der Menge im Rücken haben.

Welche Strafe droht bei Landfriedensbruch?

Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, sieht das Gesetz für den einfachen Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Die konkrete Höhe der Strafe hängt dabei maßgeblich von Ihrem individuellen Tatbeitrag und den genauen Umständen ab. Für das Gericht macht es bei der Strafzumessung einen erheblichen Unterschied, ob jemand als anfeuernder Rädelsführer an vorderster Front agiert, eigene Gewalthandlungen begeht oder sich als bloßer Mitläufer eher im Hintergrund gehalten hat.

Drohen bei Waffen oder Verletzungen härtere Strafen?

Ja, deutlich gravierender sind die drohenden Konsequenzen, wenn ein sogenannter besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gemäß § 125a StGB angeklagt wird. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Strafzumessungsregel, die den Strafrahmen drastisch anhebt: Es drohen dann sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Ein solcher schwerer Fall liegt typischerweise dann vor, wenn der Täter eine Schusswaffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Auch wenn das Opfer durch die Tat in die konkrete Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird, greift dieser massiv verschärfte Strafrahmen.

Wie wirkt sich das Jugendstrafrecht aus?

Gerade bei eskalierenden Situationen rund um Demonstrationen oder Fußballspiele sind oftmals Jugendliche oder Heranwachsende betroffen. Ist zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, rückt in aller Regel das Jugendstrafrecht in den Fokus. Im Gegensatz zum allgemeinen Erwachsenenstrafrecht steht hier nicht die bloße Vergeltung der Tat, sondern primär der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Anstelle von harten Freiheits- oder Geldstrafen können hier durch eine frühzeitige und gute Verteidigung oftmals Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, wie etwa die Ableistung von sozialen Arbeitsstunden, erreicht werden.

Landfriedensbruch - § 125 StGB

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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