Was ist das Medizinstrafrecht/ Arztstrafrecht?
Das Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Umfasst sind alle Delikte, die einen Bezug zur medizinischen Betreuung oder Behandlung aufweisen.
Ehemalige Patienten bzw. deren Verwandte stellen zunehmend Strafanzeige wegen vermeintlich falscher Behandlungen nach einem medizinischen Eingriff, und auch die Staatsanwaltschaften leiten vermehrt Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Pflegepersonal ein. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen den Beschuldigten erhebliche berufliche Einschnitte.
Sehen Sie sich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sehen, stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.
Unsere Schwerpunkte im Arztstrafrecht
Die häufigsten Strafverfahren resultieren aus vorgeworfenen Behandlungsfehler („Kunstfehler“). Doch auch wirtschaftlich geprägte Delikte treten vermehrt in den Vordergrund.
Regelmäßig sehen sich Ärzte, Therapeuten und sonstige Mediziner, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit folgenden Straftatbeständen aus dem Medizinstrafrecht konfrontiert:
Delikte infolge von Behandlungsfehlern
- fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)
- vorsätzliche Tötung (§ 212 StGB)
- Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
- unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
- ärztliche Sterbehilfe
- Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 bis 219b StGB)
- Verstöße nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
Wirtschaftliche und sonstige Delikte
- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Korruption
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
- Vorteilsannahme, Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331, 332 StGB)
- Ausstellung von unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§ 278 StGB)
- Urkundenfälschung(§ 267 StGB)
- Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
Ein medizinischer Behandlungsfehler kann neben strafrechtliche auch zivilrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Konsequente Strafverteidigung
Wir stehen Ihnen im gesamten Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht kompetent und diskret zur Seite!
Die Strafanzeigen treffen Ärzte, Zahnärzte, Geschäftsführer und Krankenhäuser gleichermaßen wie Apotheker, Pflegedienste, Pfleger oder Hebammen. In einzelnen Bundesländern wurden bereits Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gebildet, die sich ausschließlich mit medizin(straf)rechtlichen Verfahren befassen, und entsprechende Kapazitäten zur strafrechtlichen Verfolgung von Ärzten und Angehörige des Gesundheitswesens haben.
Die Begegnung des strafrechtlichen Vorwurfs „auf Augenhöhe“ kann nur mit einem versierten Strafverteidiger erfolgen. Auf Basis einer vertrauensvollen Mandatsbearbeitung ist es stets das Ziel, das Ermittlungsverfahren möglichst geräuschlos zu beendet, und eine Anklage bzw. eine Hauptverhandlung vor Gericht zu vermeiden.
Wir verteidigen Sie als Fachanwaltskanzlei im gesamten Verfahren auf höchstem fachlichen Niveau, welches durch stetige Fortbildung gesichert wird.
Neben einem günstigen Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens gilt es, berufliche und zivilrechtliche Folgen zu vermeiden.
Berufsrechtliche und zivilrechtliche Nebenfolgen
Bereits die für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung drohenden Sanktionen des StGB treffen die Angeklagten erheblich. Es drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
Verletzte einer Straftat können zudem zivilrechtliche Forderungen im Strafverfahren geltend machen („Adhäsionsverfahren“) – Hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sind die Folge.
Darüber hinaus drohen Ärzten berufsrechtliche Nachteile. Die Kassenärztliche Vereinigung kann ein vertragsärztliches Disziplinarverfahren oder ein Zulassungsentziehungsverfahren einleiten. Die Aufsichtsbehörde kann das Verfahren zur Entziehung der Approbation einleiten. Nicht zuletzt sorgt eine schlechte Presse für einen negativen Ruf und eine schlechte Reputation der Klinik bzw. des behandelnden Arztes.
Vorladung? Anklage? Durchsuchung?
Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Sie haben eine Vorladung oder eine Anklage erhalten? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden?
Handeln Sie nicht unüberlegt und machen Sie keine Angaben zur Sache! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – Wir stehen Ihnen im Verfahren bei.