Prostitution

Prostitution ist als solche in Deutschland legal. Nichtsdestotrotz gibt es einige Straftaten, die in Zusammenhang zur Prostitution stehen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und informiert Sie, welche Handlungen oder Situationen hinsichtlich Prostitution strafbar sind.
Tommy Kujus
Tommy Kujus

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

aktualisiert: 14.02.2023

Was ist „Prostitution“?

Unter Prostitution wird eine „zu Erwerbszwecken ausgeführte, wiederholte Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt“ verstanden. Der BGH definiert die Prostitution als „auf gewisse Dauer angelegte entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen mit wechselnden Partnern“ (BGH NStZ 2000, 86). Im Vordergrund steht dabei die Dienstleistung, nicht das emotionale, persönliche Verhältnis zu den Partnern.

Prostituierte – auch „Sex-Arbeiter“ genannt – sind Personen, die solche sexuellen Handlungen erbringen. Freier sind Personen, die die Dienstleistungen der Prostituierten in Anspruch nehmen. Zu Körperkontakt muss es dabei nicht kommen, weshalb auch „Telefonsex“ oder „Online-Sex“ eine Prostitution im Sinne dieser Vorschrift darstellt.

Keine Prostitution sind aber (Liebes-)Beziehungen oder Affären, bei denen die entgeltlichen sexuellen Handlungen nur einen Teil der Beziehung ausmachen – selbst dann nicht, wenn diese Beziehungen polygamer Natur sind. Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter – wie etwa Striptease (Strip-Shows, Lap-Dance etc.) – sind ebenfalls keine (strafbare) Prostitution, wobei die Grenzen zur „Vornahme sexueller Handlung“ und damit zur Prostitution fließend sind.

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Prostitution im Strafrecht

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) finden sich verschiedene Vorschriften über strafbare Handlungen im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen gegen ein Entgelt, also „Prostitution“.

Hierunter fallen die Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) und die Zuhälterei (§ 181a StGB). Weitere Strafvorschriften bilden die §§ 184f StGB und § 184g StGB, in denen die Ausübung der verbotenen Prostitution und die jugendgefährdende Prostitution mit Strafe bedroht werden.

Die Thematik spielt ferner eine grundsätzliche Rolle, soweit es um sexuelle Handlungen zwischen Volljährigen und Jugendlichen geht. Deutlich wird dies insbesondere in § 180 Abs. 2 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) und § 182 Abs. 2 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen).

Nachfolgend sollen die Ausübung der verbotenen Prostitution, die jugendgefährdende Prostitution und die strafbaren sexuelle Handlungen mit Jugendlichen gegen Entgelt näher erläutert werden.

Machen sich Freier strafbar?

Obwohl die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen für Freier grundsätzlich straflos ist, kommt es regelmäßig zu Straftaten gegenüber „Sex-Arbeitern“.

Häufige Delikte sind:

  • Betrug: Der „Dirnenlohn“ wird nicht gezahlt
  • Körperverletzung: Die Prostituierten werden geschlagen
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung: Es werden sexuelle Handlungen gegen den Willen der Anschaffenden vorgenommen
 
Denkbar ist eine Strafbarkeit eines Freier dann, wenn er die Hilflosigkeit und die Zwangslage einer Prostituierten erkannt hat („Zwangsprostitution“, § 232a StGB).
Prostitution

Ist Prostitution strafbar?

Wer der Prostitution nachgeht, macht sich grundsätzlich in Deutschland nicht strafbar. Zwar gibt es von jedem Grundsatz Ausnahmen, aber die freiwillige Prostitution durch volljährigen Personen ist als solche nicht verboten nach der deutschen Rechtslage. Gleichwohl kann sich ein strafbares Handeln ergeben, soweit der Prostitution an bestimmten Orten nachgegangen wird (s.u.).

Mit Einführung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) Anfang des 21. Jahrhunderts sollte die Situation von Prostituierten verbessert werden. Verboten war die „käufliche Liebe“ zwar auch vorher nicht, galt jedoch als sittenwidrig. Nunmehr sind Prostituierte regulär in Kranken – oder Arbeitslosenversicherungen aufgenommen und können zivilrechtliche Forderungen aus ihrer Dienstleistung geltend machen. Prostitution ist also nicht nur strafrechtlich, sondern mittlerweile auch zivilrechtlich erlaubt.

Strafbar sind hingegen die Ausübung der verbotenen Prostitution und die jugendgefährdende Prostitution. Beide Vorschriften stellen das „Anschaffen“ an bestimmten Orten unter Strafe.

Ist die private Prostitution strafbar?

Für eine Strafbarkeit kommt es nicht darauf an, ob jemand angestellt oder selbstständig tätig ist. Daher ist auch bei einer privaten Prostitution grundsätzlich eine Strafbarkeit möglich. Allerdings setzt eine Prostitution voraus, dass diese gegen Entgelt, wiederholt und zu Erwerbszwecken durchgeführt wird. Bei allenfalls gelegentlichen sexuellen Handlungen gegen ein „Taschengeld“ dürfte noch keine strafrechtlich relevante Prostitution vorliegen.

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Ist Prostitution über das Internet strafbar?

Genauso wie die „reale Prostitution“ in einem Laufhaus, auf einem Parkplatz, auf dem „Strich“ oder in einer Wohnung (grundsätzlich) nicht strafbar ist, sind auch „Cam-Shows“, also die Vornahme sexueller Handlungen vor einer Webcam über das Internet, (grundsätzlich) strafrechtlich nicht relevant.

Wird die „Online-Prostitution“ allerdings aus einem Sperrbezirk heraus betrieben, kommt eine Strafbarkeit wegen “Ausübung der verbotenen Prostitution” nach § 184f StGB in Betracht. Allerdings erscheint es einerseits schwierig, überhaupt einen Tatnachweis zu begründen, da nachgewiesen werden müsste, dass die Handlung tatsächlich aus einem Sperrbezirk heraus begangen worden ist. Andererseits wird – zumindest bei einmaliger Begehung – kaum ein Vorsatz nachgewiesen werden können. Schließlich wird vielfach eine mögliche Strafbarkeit nur durch tatprovokatives Handeln der Ermittler nachweisbar sein – zum Beispiel durch das direkte Anschreiben der Ermittler an die „Sex-Arbeiter“. Derartige Tatprovokationen begegnen schon grundsätzlichen strafprozessualen Bedenken.

Straftaten mit Bezug zur Prostitution

Prostitution

Freiheitsberaubung

Hausarrest der eigenen Kinder? Heimunterbringung der älteren Generation? Das Ein- bzw. Ausschließen der Freundin oder des Freundes in bzw. aus der eigenen Wohnung? Eine Freiheitsentziehung eines Menschen kann viele Facetten haben und einige Probleme mit sich bringen. Welche Konflikte das Gesetz regelt, wann eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB beginnt, und welche Situationen umstritten sind, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

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Freiheitsstrafe

Die schwerwiegendste Strafe, die das deutsche Strafrecht kennt, ist die Freiheitsstrafe. Doch was bedeutet das eigentlich? Wie lange kann die Freiheitsstrafe gehen? Und wann ist eine Aussetzung auf Bewährung möglich? Auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag die Antworten.

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Prostitution

Fahrlässige Brandstiftung

Der unvorsichtige Umgang mit Feuer kann zu einem Brand führen. Auch wenn es sich um ein Versehen gehandelt hat, kann hierdurch eine fahrlässige Brandstiftung nach § 306d Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht sein. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Prostitution

Eingehungsbetrug

Wenn eine Person eine Verbindlichkeit, wie beispielsweise den Kauf einer Ware, eingeht mit dem Wissen, diese nicht bezahlen zu können oder wollen, handelt es sich um Eingehungsbetrug. Welche weiteren Beispiele es dafür gibt und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Geldstrafe

Die meist verhängte Strafe durch Gerichte ist die Geldstrafe. Doch bei welchen Straftaten kommt eine Geldstraf überhaupt in Betracht? Wie werden die Tagessätze berechnet? Und welche Folgen können durch eine Nichtzahlung eintreten? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

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Prostitution

Ausbeutung von Prostituierten

Grundsätzlich ist die Prostitution ebenso wie das Betreiben von Bordellen in Deutschland erlaubt. Allerdings können einige Handlungen zu einer Strafbarkeit führen – wie die „Ausbeutung von Prostituierten“ gem. § 180a Strafgesetzbuch (StGB). Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen und welche Strafen drohen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Prostitution

Fälschung beweiserheblicher Daten

Immer mehr findet das alltägliche Leben in der digitalen Welt statt. Gleiches gilt für Straftaten sowie Beweismittel. Der Strafbestand „Fälschung beweiserheblicher Daten“ gem. § 269 StGB bezieht sich auf beides. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was genau darunter zu verstehen ist und welche Strafen drohen können.

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Prostitution

Raub mit Todesfolge

Das Opfer stirbt durch einen Raub? Dann kann ein Raub mit Todesfolge vorliegen. Welche Voraussetzungen hierfür bestehen müssen und welcher Strafrahmen droht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Häufige Fragen

Sind die Prostituierten minderjährig, so macht sich derjenige, der solche sexuellen Handlungen fördert oder vermittelt, nach § 180 StGB wegen der “Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger” strafbar. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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