Steuerstrafrecht

Anwalt im Steuerstrafrecht Steuerstrafrecht Kontakt zur Kanzlei Strafverteidigung im Steuerstrafrecht Der Begriff des Steuerstrafrechts ist nicht definiert. Gemeinhin werden hierunter alle Delikte gefasst, die gegen die Steuergesetze verstoßen. Über Steuerstrafverfahren ermittelt der Zoll sowie die Steuerfahndung.Wenn Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen wird, gilt die wichtigste Regel: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Neben empfindlichen Strafen droht die Einziehung…

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

Themen auf dieser Seite

    Das sagt das Gesetz:

Anwalt im Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Kontakt zur Kanzlei

Strafverteidigung im Steuerstrafrecht

Der Begriff des Steuerstrafrechts ist nicht definiert. Gemeinhin werden hierunter alle Delikte gefasst, die gegen die Steuergesetze verstoßen. Über Steuerstrafverfahren ermittelt der Zoll sowie die Steuerfahndung.

Wenn Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen wird, gilt die wichtigste Regel: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Neben empfindlichen Strafen droht die Einziehung entstandener wirtschaftlicher Schäden.

Wir sind eine bundesweit, ausschließlich im Strafrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Häufig verteidigen wir im Steuerstrafrecht bzw. gegen steuerstrafrechtliche Tatvorwürfe. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und Erfahrung.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen!


Kontakt zur Kanzlei

Welche Delikte unterfallen dem Steuerstrafrecht?

Straftaten im Bereich des Steuerstrafrechts sind z.B.:

  • Steuerhinterziehung/ Steuerverkürzung, z.B.:
    • Einkommenssteuerhinterziehung
    • Umsatzsteuerhinterziehung
    • Gewerbesteuerhinterziehung
  • Steuerhehlerei
  • Steuerzeichenfälschung
  • Bannbruch

Welche Strafen drohen?

Bei Delikten gegen die Steuergesetze versteht der Staat keinen Spaß. Es drohen hohe Geldstrafen und bisweilen auch Freiheitsstrafen. 

Neben der reinen strafrechtlichen Verurteilung sind natürlich auch die hinterzogenen Steuern zurückzuzahlen.

Anwalt im Steuerstrafrecht:So helfen wir Ihnen!

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten, und Ihnen wird ein Delikt im Steuerstrafrecht, vorgeworfen? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

Zögern Sie nicht, einen ausgewiesenen Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger mit der Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Verfahren zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.

Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Die Strafverteidigung erfolgt sowohl in Leipzig wie auch bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.


Schnelle Hilfe vom Anwalt

Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Tommy Kujus

Tommy KujusFachanwalt für Strafrecht

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei und ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen eingesetzt.


Zur Person

Sie suchen einen Anwalt im Steuerstrafrecht?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine e-Mail. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Besprechungstermin – ob persönlich in der Leipziger Kanzlei, per Telefon oder per Video-Chat: Ihre Daten werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt.

[gravityform id=”1″ title=”false” description=”false” ajax=”true” tabindex=”49″]

Kontakt

Telefon:  0341 – 978 56290
E-Mail:  info@kujus-strafverteidigung.de

Öffnungszeiten & Termine

Montag – Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 16.00 Uhr

Jetzt Online einen Termin vereinbaren.

Häufige Fragen

  • Welche Delikte unterfallen dem Steuerstrafrecht?

    Straftaten im Bereich des Steuerstrafrechts sind z.B.:

    Steuerhinterziehung/ Steuerverkürzung, z.B.:
    Einkommenssteuerhinterziehung
    Umsatzsteuerhinterziehung
    Gewerbesteuerhinterziehung
    Steuerhehlerei
    Steuerzeichenfälschung
    Bannbruch

  • Welche Strafen drohen?

    Bei Delikten gegen die Steuergesetze versteht der Staat keinen Spaß. Es drohen hohe Geldstrafen und bisweilen auch Freiheitsstrafen.

    Neben der reinen strafrechtlichen Verurteilung sind natürlich auch die hinterzogenen Steuern zurückzuzahlen.

Interessante Beiträge

Weitere Beiträge aus dem Bereich des Strafrechts und des Strafverfahrens finden Sie hier:

Sie haben weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen - ob per Telefon, per e-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns eine unverbindliche Nachricht. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.

Kontaktformular