Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

Auch im Hinblick auf Religionen bzw. die Ausübung von Religionen und Weltanschauungen kann das Strafrecht eine Rolle spielen. Erfahren Sie hier, wie Religion und Strafrecht durch das Gesetz in Zusammenhang gebracht werden.

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Über den AutorTommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

Der 11. Abschnitt des Strafgesetzbuches regelt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen. In diesem Abschnitt erfasst sind:

  • die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB),
  • die Störung der Religionsausübung (§ 167 StGB),
  • die Störung einer Bestattungsfeier (§ 167a StGB) und 
  • die Störung der Totenruhe (§ 168 StGB).

 

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über diese Delikte.

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