Aussage gegen Aussage

In juristischen Verfahren kommt es häufig vor, dass sich Zeugenaussagen ohne eindeutige Beweise gegenüberstehen. Dieses Dilemma, bei dem die Glaubwürdigkeit der Beteiligten im Mittelpunkt steht, ist ein zentrales prozessuales Thema. Erfahren Sie mehr über die Konstellation „Aussage gegen Aussage“ in rechtlichen Prozessen.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Aussage gegen Aussage
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

Kontakt aufnehmen

✓ 4.000+ Begleitete Verfahren

✓ 185+ Bewertungen mit 5★

✓ 13 Jahre Erfahrung

Es ist ein Szenario, das für die meisten Menschen einem regelrechten Albtraum gleicht: Völlig unerwartet liegt ein Schreiben der Polizei im Briefkasten oder die Ermittler stehen plötzlich direkt vor der Tür. Der Vorwurf wiegt schwer. Oft geht es um gravierende Vorwürfe wie Sexualstraftaten, Körperverletzungsdelikte oder Betrug. Doch wenn Sie die Akte betrachten, stellen Sie fest, dass es weder Videoaufnahmen noch DNA-Spuren oder unbeteiligte Zeugen gibt. Es existiert ausschließlich die Behauptung einer einzigen Person, die Sie schwer belastet.

Viele Beschuldigte glauben in dieser prekären Lage, dass ihnen ohnehin nichts passieren könne. Schließlich stehe nur ein Wort gegen das andere, weshalb das Verfahren zwingend mit einem Freispruch enden müsse. Doch diese Annahme ist ein gefährlicher Irrtum, der Sie im schlimmsten Fall Ihre Freiheit und Ihre bürgerliche Existenz kosten kann. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren benötigen Sie jetzt keine abstrakten juristischen Belehrungen, sondern eine glasklare Orientierung, wie Sie dieser massiven Bedrohung begegnen können.

Die unsichtbare Gefahr der falschen Anschuldigung

Eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt in der juristischen Praxis dann vor, wenn außer der Aussage eines einzigen Belastungszeugen keine weiteren belastenden Indizien vorhanden sind und diese Schilderung Ihrer eigenen, abstreitenden Einlassung diametral entgegensteht. Streng genommen liegt diese Konstellation sogar dann vor, wenn Sie als Beschuldigter von Ihrem guten Recht Gebrauch machen und zu den Vorwürfen beharrlich schweigen.

Wir sprechen hier nicht von einer verkehrsrechtlichen Bagatelle oder einem bloßen Bußgeld. Bei Vorwürfen, die typischerweise in Vier-Augen-Situationen erhoben werden, steht für Sie alles auf dem Spiel. Es ist ein fundamentaler Irrtum zu glauben, dass ein Gericht Sie ohne objektive Sachbeweise nicht verurteilen darf. Wenn Sie unschuldig ins Visier der Justiz geraten sind, kämpfen Sie gegen einen Apparat, der dazu neigt, der ersten Anschuldigung oft allzu bereitwillig Glauben zu schenken. Ihr Fokus muss nun einzig und allein darauf liegen, Ihre Rechte zu wahren und die Unzuverlässigkeit der gegen Sie gerichteten Aussage offenzulegen.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird das Wort eines anderen zu Ihrer Verurteilung?

Um zu verstehen, warum die Situation so gefährlich ist, müssen wir einen Blick in den Maschinenraum des deutschen Strafprozessrechts werfen. Das dogmatische Fundament bildet hierbei der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, der im Gesetz tief verankert ist.

Aussage gegen Aussage

Die gefährliche Freiheit der richterlichen Überzeugung

In deutschen Strafverfahren gibt es keine starren Beweisregeln, die dem Gericht vorschreiben, ab wie vielen Zeugen oder Beweismitteln eine Verurteilung erfolgen darf. Das Gericht darf seine Entscheidung ausschließlich auf die Erkenntnisse stützen, die es in der Hauptverhandlung gewonnen hat, und ist in der Würdigung dieser Beweise prinzipiell frei. Ein Richter kann und darf Sie also allein auf Basis einer einzigen Zeugenaussage verurteilen, wenn er nach seiner persönlichen Lebenserfahrung ein ausreichendes Maß an Sicherheit gewonnen hat und keine vernünftigen Zweifel mehr an Ihrer Schuld hegt.

Genau hier liegt die massive Gefahr für jeden Beschuldigten. Richter sind Menschen und als solche nicht vor psychologischen Fehlleistungen gefeit. In der forensischen Praxis lässt sich häufig beobachten, dass Richter der ursprünglichen Verdachtshypothese der Staatsanwaltschaft unbewusst den Vorzug geben und Informationen, die diesem Verdacht widersprechen, ignorieren oder unterbewerten. Wenn das Gericht dem einzigen Zeugen emotionalen Kredit einräumt, kann Ihre abstreitende Haltung schnell als bloße Schutzbehauptung abgetan werden.

Erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung als Ihr Schutzschild

Weil die Gefahr eines Justizirrtums bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation extrem hoch ist, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung glücklicherweise hohe Hürden aufgebaut. Wenn das Gericht Sie nur auf Basis eines einzigen Zeugen verurteilen will, verlangt der Bundesgerichtshof eine besonders strenge und detaillierte Glaubhaftigkeitsprüfung.

Das Gericht darf sich nicht auf ein diffuses Bauchgefühl verlassen. Es muss die Entstehungsgeschichte und die Entwicklung der belastenden Aussage akribisch aufklären. Es muss prüfen, ob der Zeuge ein Falschbelastungsmotiv haben könnte, etwa aus Rache nach einer Trennung oder in familiären Auseinandersetzungen. Die Konstanz, die Detailgenauigkeit und die Plausibilität der Angaben müssen einer schonungslosen Analyse unterzogen werden. Wenn der Zeuge den Kern des angeblichen Geschehens immer wieder unterschiedlich schildert, entstehen massive Glaubhaftigkeitshürden, die eine Verurteilung oftmals verhindern können.

Falsche Erinnerungen und psychische Faktoren entlarven

Oftmals lügen Belastungszeugen nicht einmal bewusst. Die moderne Aussage- und Gedächtnispsychologie belegt zweifelsfrei, dass Menschen sogenannte falsche Erinnerungen an Ereignisse entwickeln können, die in der Realität niemals stattgefunden haben. Solche Scheinerinnerungen können durch suggestive Befragungen durch die Polizei, durch therapeutische Behandlungen oder durch die Begleitung von Opferschutzorganisationen geradezu in den Kopf des Zeugen eingepflanzt werden. Eine Person ist dann subjektiv felsenfest davon überzeugt, Opfer einer Straftat geworden zu sein, obwohl dies objektiv unwahr ist.

Ebenso gravierend sind Fälle, in denen die anklagende Person an verborgenen psychischen Erkrankungen leidet. Insbesondere bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen kann es zu extrem manipulativem Verhalten und regelrechten Falschaussagen kommen, die für einen juristischen Laien auf der Richterbank unmöglich zu durchschauen sind. In solchen prekären Lagen ist es zwingend erforderlich, dass wir als Ihre Verteidigung die Einholung eines aussagepsychologischen oder psychiatrischen Sachverständigengutachtens erzwingen, um die mangelnde Fundierung der Aussage wissenschaftlich zu belegen.

Welche Strafe droht, wenn das Gericht dem Zeugen glaubt?

Die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen einer Verurteilung sind verheerend. Gerade in den typischen Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht, verhandeln wir nicht über Bagatellen.

Aussage gegen Aussage

Geht es um Sexualstraftaten, drohen Ihnen je nach genauer rechtlicher Einordnung mehrjährige, oftmals nicht mehr zur Bewährung aussetzbare Freiheitsstrafen. Hinzu kommen katastrophale Nebenfolgen: Der unauslöschliche Makel eines Eintrags im polizeilichen Führungszeugnis, der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, die Zerstörung Ihrer sozialen Existenz und die Ächtung in Ihrem persönlichen Umfeld. Auch bei massiven Körperverletzungsdelikten oder gewerbsmäßigem Betrug sieht das Strafgesetzbuch drastische Freiheitsstrafen vor. Das Gericht wird bei einer Verurteilung nicht zögern, diesen Strafrahmen auszuschöpfen, wenn es sich von Ihrer Schuld überzeugt zeigt. Der Schutz Ihrer Freiheit duldet daher keinerlei Kompromisse bei der Wahl Ihrer Verteidigungsstrategie.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Das Strafrechts-ABC

Aktuelle Beiträge rund um strafrechtliche Themen

Von A wie Anklage bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht: In unserem Strafrechts-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Straf- und Strafprozessrecht. Nutzen Sie unsere Suche für gezielte Antworten oder stöbern Sie durch unsere beliebtesten Beiträge!