Aussage gegen Aussage

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

Aktualisiert am 20.10.2026

Zwei leere Stühle stehen sich vor der Richterbank im Gerichtssaal gegenüber – Sinnbild für eine Konstellation Aussage gegen Aussage.KI-generiert

In juristischen Verfahren kommt es häufig vor, dass sich Zeugenaussagen ohne eindeutige Beweise gegenüberstehen. Dieses Dilemma, bei dem die Glaubwürdigkeit der Beteiligten im Mittelpunkt steht, ist ein zentrales prozessuales Thema. Erfahren Sie mehr über die Konstellation „Aussage gegen Aussage“ in rechtlichen Prozessen.

Inhaltsverzeichnis

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Für die meisten Menschen gleicht dieses Szenario einem regelrechten Albtraum. Völlig unerwartet liegt ein Schreiben der Polizei im Briefkasten oder die Ermittler stehen plötzlich direkt vor der Tür. Der Vorwurf wiegt schwer. Oft geht es um gravierende Vorwürfe wie Sexualstraftaten, Körperverletzungsdelikte oder Betrug. Doch wenn Sie die Akte betrachten, stellen Sie fest, dass es weder Videoaufnahmen noch DNA-Spuren oder unbeteiligte Zeugen gibt. Es existiert ausschließlich die Behauptung einer einzigen Person, die Sie schwer belastet.

Viele Beschuldigte glauben in dieser prekären Lage, dass ihnen ohnehin nichts passieren könne. Schließlich stehe nur ein Wort gegen das andere, weshalb das Verfahren zwingend mit einem Freispruch enden müsse. Doch diese Annahme ist ein gefährlicher Irrtum, der Sie im schlimmsten Fall Ihre Freiheit und Ihre bürgerliche Existenz kosten kann. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren benötigen Sie jetzt eine glasklare Orientierung, wie Sie dieser massiven Bedrohung begegnen können.

Die unsichtbare Gefahr der falschen Anschuldigung

Eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt in der juristischen Praxis dann vor, wenn außer der Aussage eines einzigen Belastungszeugen keine weiteren belastenden Indizien vorhanden sind und diese Schilderung Ihrer eigenen, abstreitenden Einlassung diametral entgegensteht. Streng genommen liegt diese Konstellation sogar dann vor, wenn Sie als Beschuldigter von Ihrem guten Recht Gebrauch machen und zu den Vorwürfen beharrlich schweigen.

Bei Vorwürfen, die typischerweise in Vier-Augen-Situationen erhoben werden, steht für Sie alles auf dem Spiel. Es ist ein fundamentaler Irrtum zu glauben, dass ein Gericht Sie ohne objektive Sachbeweise nicht verurteilen darf. Wenn Sie unschuldig ins Visier der Justiz geraten sind, kämpfen Sie gegen einen Apparat, der dazu neigt, der ersten Anschuldigung oft allzu bereitwillig Glauben zu schenken. Ihr Fokus muss nun einzig und allein darauf liegen, Ihre Rechte zu wahren und die Unzuverlässigkeit der gegen Sie gerichteten Aussage offenzulegen.

Wann führt das Wort eines anderen rechtlich zu Ihrer Verurteilung?

Um zu verstehen, warum die Situation so gefährlich ist, müssen wir einen Blick in den Maschinenraum des deutschen Strafprozessrechts werfen. Das dogmatische Fundament bildet hierbei der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, der im Gesetz tief verankert ist.

Mann steht mit einem Behördenschreiben am Fenster einer Altbauwohnung, nachdem ihn ein falscher Vorwurf getroffen hat.KI-generiert

Die gefährliche Freiheit der richterlichen Überzeugung

In deutschen Strafverfahren gibt es keine starren Beweisregeln, die dem Gericht vorschreiben, ab wie vielen Zeugen oder Beweismitteln eine Verurteilung erfolgen darf. Das Gericht darf seine Entscheidung ausschließlich auf die Erkenntnisse stützen, die es in der Hauptverhandlung gewonnen hat, und ist in der Würdigung dieser Beweise prinzipiell frei. Ein Richter kann und darf Sie also allein auf Basis einer einzigen Zeugenaussage verurteilen, wenn er nach seiner persönlichen Lebenserfahrung ein ausreichendes Maß an Sicherheit gewonnen hat und keine vernünftigen Zweifel mehr an Ihrer Schuld hegt.

Darin liegt die Gefahr für jeden Beschuldigten. Richter sind Menschen und als solche nicht vor psychologischen Fehlleistungen gefeit. In der forensischen Praxis lässt sich häufig beobachten, dass Richter der ursprünglichen Verdachtshypothese der Staatsanwaltschaft unbewusst den Vorzug geben und Informationen, die diesem Verdacht widersprechen, ignorieren oder unterbewerten. Wenn das Gericht dem einzigen Zeugen emotionalen Kredit einräumt, kann Ihre abstreitende Haltung schnell als bloße Schutzbehauptung abgetan werden.

Erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung als Ihr Schutzschild

Weil die Gefahr eines Justizirrtums bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation extrem hoch ist, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung glücklicherweise hohe Hürden aufgebaut. Wenn das Gericht Sie nur auf Basis eines einzigen Zeugen verurteilen will, verlangt der Bundesgerichtshof eine besonders strenge und detaillierte Glaubhaftigkeitsprüfung.

Das Gericht darf sich nicht auf ein diffuses Bauchgefühl verlassen. Es muss die Entstehungsgeschichte und die Entwicklung der belastenden Aussage akribisch aufklären. Es muss prüfen, ob der Zeuge ein Falschbelastungsmotiv haben könnte, etwa aus Rache nach einer Trennung oder in familiären Auseinandersetzungen. Die Konstanz, die Detailgenauigkeit und die Plausibilität der Angaben müssen einer schonungslosen Analyse unterzogen werden. Wenn der Zeuge den Kern des angeblichen Geschehens immer wieder unterschiedlich schildert, entstehen massive Glaubhaftigkeitshürden, die eine Verurteilung oftmals verhindern können.

Falsche Erinnerungen und psychische Faktoren entlarven

Oftmals lügen Belastungszeugen nicht einmal bewusst. Die moderne Aussage- und Gedächtnispsychologie belegt zweifelsfrei, dass Menschen sogenannte falsche Erinnerungen an Ereignisse entwickeln können, die in der Realität niemals stattgefunden haben. Solche Scheinerinnerungen können durch suggestive Befragungen durch die Polizei, durch therapeutische Behandlungen oder durch die Begleitung von Opferschutzorganisationen geradezu in den Kopf des Zeugen eingepflanzt werden. Eine Person ist dann subjektiv felsenfest davon überzeugt, Opfer einer Straftat geworden zu sein, obwohl dies objektiv unwahr ist.

Ebenso gravierend sind Fälle, in denen die anklagende Person an verborgenen psychischen Erkrankungen leidet. Insbesondere bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen kann es zu extrem manipulativem Verhalten und regelrechten Falschaussagen kommen, die für einen juristischen Laien auf der Richterbank unmöglich zu durchschauen sind. In solchen prekären Lagen ist es zwingend erforderlich, dass wir als Ihre Verteidigung die Einholung eines aussagepsychologischen oder psychiatrischen Sachverständigengutachtens erzwingen, um die mangelnde Fundierung der Aussage wissenschaftlich zu belegen.

Verteidiger markiert Passagen in einem Vernehmungsprotokoll, um die Glaubhaftigkeit bei Aussage gegen Aussage zu prüfen.KI-generiert

Videovernehmung statt persönlicher Aussage (§ 255a StPO)

Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, etwa bei Sexualdelikten oder Minderjährigen als Zeugen, ersetzt oft eine Videoaufzeichnung die Befragung in der Hauptverhandlung. § 255a StPO regelt zwei Fälle. Nach Absatz 1 wird die Videoaufzeichnung einem Vernehmungsprotokoll gleichgestellt und darf vorgespielt werden, wo auch die Verlesung zulässig wäre (Zeuge verstorben, unerreichbar, dauerhaft krank oder nach Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht, nachdem er zuvor ordnungsgemäß vor einem Richter ausgesagt hat). Nach Absatz 2 kann bei besonders schutzbedürftigen Zeugen die persönliche Befragung ganz durch das Video ersetzt werden. Damit wird die Hauptverhandlung faktisch in das Ermittlungsverfahren vorverlagert, und das Urteil stützt sich maßgeblich auf diese Konserve.

  • Es muss sich um eine richterliche Vernehmung handeln, eine aufgezeichnete polizeiliche Vernehmung reicht für den Ersatz nach Absatz 2 nicht. Belehrungen und wesentliche Verfahrensvorschriften müssen eingehalten sein.
  • Sie und Ihr Verteidiger müssen reale Gelegenheit zur Mitwirkung und zum Fragen gehabt haben. Die Anwesenheit muss nicht tatsächlich erfolgt sein, die Möglichkeit darf aber nicht nur theoretisch bestanden haben, etwa bei so kurzfristiger Ladung, dass der Verteidiger terminlich verhindert war und eine Verlegung grundlos abgelehnt wurde.
  • Das Abspielen setzt einen begründeten Gerichtsbeschluss voraus, der den Zeugenschutz gegen Ihr Recht auf effektive Verteidigung abwägt. Eine pauschale Floskel genügt nicht.

Neue Tatsachen, zu denen der Zeuge im Video noch nicht befragt wurde, oder eine fehlende Akteneinsicht vor der Videovernehmung können eine ergänzende persönliche Vernehmung erzwingen, wenn nötig mit zeugenschonender Videoübertragung aus einem anderen Raum. Werden die Voraussetzungen missachtet, ist das Video nicht verwertbar, und das Urteil ist in der Revision angreifbar.

Welche Strafe droht, wenn das Gericht dem Zeugen glaubt?

Die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen einer Verurteilung sind verheerend. Gerade in den typischen Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht, geht es um schwere Vorwürfe.

Geht es um Sexualstraftaten, drohen Ihnen je nach genauer rechtlicher Einordnung mehrjährige, oftmals nicht mehr zur Bewährung aussetzbare Freiheitsstrafen. Hinzu kommen katastrophale Nebenfolgen: Der oft viele Jahre fortbestehende Makel eines Eintrags im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis, der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, die Zerstörung Ihrer sozialen Existenz und die Ächtung in Ihrem persönlichen Umfeld. Auch bei massiven Körperverletzungsdelikten oder gewerbsmäßigem Betrug sieht das Strafgesetzbuch drastische Freiheitsstrafen vor. Das Gericht wird bei einer Verurteilung nicht zögern, diesen Strafrahmen auszuschöpfen, wenn es sich von Ihrer Schuld überzeugt zeigt. Der Schutz Ihrer Freiheit duldet daher keinerlei Kompromisse bei der Wahl Ihrer Verteidigungsstrategie.

Über den Autor

Tommy Kujus

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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