Kinderpornographie

Wenn in pornographischen Inhalten Kinder zu sehen sind, ist sowohl deren Verbreitung sowie deren Erwerb und Besitz gem. §184b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Wann es sich um Kinderpornographie handelt, welche Handlungen strafbar sind, und welche Konsequenzen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Kinderpornographie

Kinderpornographie ist eines der sensibelsten und zugleich strengsten strafrechtlichen Themen in Deutschland. Schon der Besitz kann zu gravierenden rechtlichen Konsequenzen führen. Doch was genau fällt unter diesen Straftatbestand? Welche Strafen drohen? Und welche Verteidigungsstrategien gibt es? In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte, um ein fundiertes Verständnis der Rechtslage zu bieten.

Einführung: Was versteht man unter Kinderpornographie?

Kinderpornographie bezeichnet jede Darstellung sexueller Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren – unabhängig davon, ob sie real oder digital generiert sind. Der Gesetzgeber sieht darin einen besonders schweren Verstoß gegen die Schutzrechte von Minderjährigen und verfolgt Verstöße mit hohen Strafen.

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird Kinderpornographie in § 184b StGB geregelt. Dabei werden folgende Handlungen unter Strafe gestellt:

  • Herstellung, Besitz und Erwerb
  • Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung
  • Handel und gewerbsmäßige Nutzung

Selbst unbedachte Handlungen – wie das bloße Speichern von fragwürdigen Inhalten im Browser-Cache – können bereits strafrechtliche Konsequenzen haben.

Was sind „kinderpornografische Schriften“ nach § 184b StGB?

Der zentrale Begriff „kinderpornografische Schrift“ umfasst nach § 184b Abs. 1 StGB folgende Kategorien:

  1. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren

    • Dies umfasst Darstellungen von Geschlechtsverkehr, Masturbation oder Berührungen mit sexuellem Bezug.
  2. Posing-Bilder

    • Abbildungen von Kindern in einer unnatürlich sexualisierten Körperhaltung, selbst ohne direkte sexuelle Handlung.
  3. Sexuell aufreizende Darstellungen der Genitalien oder des Gesäßes eines Kindes

    • Auch Bilder ohne explizite sexuelle Handlung können unter diesen Straftatbestand fallen.

Unter „Schriften“ versteht das Gesetz nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Videos, Audiodateien und digitale Darstellungen.

handelt es sich um Kinderpornographie?

Tatobjekt: Kinderpornographische Inhalte

Entscheidend ist, ob eine Darstellung ein Kind unter 14 Jahren in einer sexuell aufreizenden Weise abbildet. Doch was ist mit Fällen, in denen das Alter unklar ist?

  • Unklare Altersgrenzen:
    • Falls das tatsächliche Alter der abgebildeten Person nicht zweifelsfrei feststeht, wird juristisch bewertet, ob ein „vernünftiger Betrachter“ sie als Kind wahrnimmt.
  • Scheinkinder:
    • Darstellungen von Erwachsenen, die absichtlich jünger wirken, können strafbar sein, wenn sie gezielt als Kinder präsentiert werden.
  • Virtuelle Darstellungen und KI-generierte Inhalte:
    • Auch computergenerierte oder gezeichnete Inhalte können unter das Gesetz fallen, wenn sie realitätsnah gestaltet sind.

Welche Tathandlungen sind strafbar?

Der § 184b StGB erfasst ein breites Spektrum an Handlungen:

  • Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB)
    • Das Hochladen ins Internet oder das Versenden per Messenger wie WhatsApp, Telegram oder Signal ist strafbar.
  • Besitzverschaffung für Dritte (§ 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB)
    • Wer anderen den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten ermöglicht, macht sich strafbar.
  • Herstellung und Erstellung von Inhalten (§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB)
    • Dies umfasst das Fotografieren, Filmen oder digitale Bearbeiten von Inhalten, die Kinder in einer sexuellen Weise darstellen.
  • Vorbereitungshandlungen (§ 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB)
    • Bereits das Beschaffen von Material zur Herstellung kinderpornografischer Inhalte kann strafbar sein.Kinderpornographie

Besitz und Betrachten von Kinderpornographie

  • Besitz:
    • Eine Datei gilt als besessen, wenn sie bewusst gespeichert oder auf einem eigenen Medium verwahrt wird.
  • Erwerb:
    • Wer aktiv danach sucht oder versucht, sich entsprechende Inhalte zu beschaffen, macht sich strafbar.
  • Verbreitung:
    • Jede Weitergabe, selbst an eine Einzelperson, wird strafrechtlich verfolgt.
  • Betrachten:
    • Das bloße Anschauen ist nicht strafbar, doch viele Internetbrowser speichern Bilder automatisch im Cache. Dadurch kann der bloße Abruf ungewollt in Besitz übergehen.

Welche Strafen drohen?

Die Strafen richten sich nach der Schwere des Vergehens:

  • Besitz: Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Verbreitung: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren.
  • Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung: Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zehn Jahren.
  • Versuch: Der Versuch ist strafbar, mit Ausnahme bestimmter Handlungen.

Eintrag ins Führungszeugnis

Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt bei:

  • Freiheitsstrafe ab drei Monaten
  • Geldstrafe ab 90 Tagessätzen

Da die Mindeststrafe für Besitz bereits drei Monate beträgt, führt eine Verurteilung in der Regel zu einem Eintrag.

Strafverteidigung und Rechte der Beschuldigten

Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten?

Wer mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, sollte:

  1. Keine Aussage ohne Anwalt machen!
  2. Beweise prüfen lassen:
    • War ein Zugriff auf die Dateien überhaupt vorsätzlich?
  3. Technische Hintergründe untersuchen lassen:
    • Automatische Downloads oder Cache-Speicher können zu unbewusstem Besitz führen.

Berufliche Konsequenzen

Personen, die in pädagogischen oder öffentlichen Berufen tätig sind, riskieren gravierende Konsequenzen:

  • Lehrer & Erzieher: Entzug der Lehrerlaubnis, Kündigung
  • Beamte: Disziplinarverfahren, Entfernung aus dem Dienst
  • Unternehmen: Reputationsverlust, Verlust der Arbeitsstelle

Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung

Wann erfolgt eine Hausdurchsuchung?

  • Sobald ein Anfangsverdacht besteht, kann ein Richter eine Durchsuchung anordnen.
  • Die Polizei kann Computer, Smartphones und Datenträger beschlagnahmen.

Wie kann ein Strafverteidiger helfen?

  • Prüfung der Beweislage:
    • Wurde der Zugriff nachweislich begangen?
  • Technische Analyse:
    • War der Speicherprozess automatisch?
  • Vermeidung von Verurteilungen:
    • Ein erfahrener Anwalt kann eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Fazit: Der Umgang mit Kinderpornographie im Strafrecht

Das Strafrecht verfolgt Verstöße gegen § 184b StGB mit äußerster Härte. Schon der bloße Besitz kann gravierende Konsequenzen haben. Daher ist es essenziell, im Falle eines Verdachts sofort einen spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren.

Häufige Fragen (FAQs)

1. Was fällt unter Kinderpornographie?

Alle Darstellungen sexueller Handlungen mit Kindern oder deren sexualisierte Darstellung.

2. Ist der Besitz von KI-generierten oder gezeichneten Bildern strafbar?

Ja, wenn sie realitätsnah sind und ein Kind unter 14 Jahren darstellen.

3. Ist das Betrachten strafbar?

Nein, aber eine automatische Speicherung kann zur Strafbarkeit führen.

4. Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Geräte werden beschlagnahmt, und digitale Spuren werden untersucht.

5. Wie kann ich mich verteidigen?

Durch einen erfahrenen Strafverteidiger, der technische und juristische Aspekte prüft.