Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder gar eine Anklageschrift wegen Landfriedensbruchs in den Händen halten, ist dies ein einschneidendes Erlebnis, das viele Fragen und existenzielle Sorgen aufwirft. Oftmals resultiert dieser schwere Vorwurf aus der bloßen Teilnahme an einer Demonstration, einer politischen Versammlung oder einem Fußballspiel, bei denen die Situation plötzlich unübersichtlich wurde und eskalierte. Als Beschuldigter stehen Sie nun dem massiven Vorwurf gegenüber, die öffentliche Sicherheit gefährdet zu haben. Das Wichtigste für Sie vorab: Bewahren Sie Ruhe. Nicht jede Anwesenheit bei Ausschreitungen führt automatisch zu einer Strafbarkeit, und die rechtlichen Hürden für eine Verurteilung sind hoch.
Was ist Landfriedensbruch?
Der Straftatbestand des Landfriedensbruchs zielt primär darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu schützen. Das Gesetz greift ein, wenn aus größeren Personengruppen heraus massive Störungen entstehen und eigentlich friedliche Ansammlungen in unberechenbare Gewalttätigkeiten umschlagen. Daneben schützt die Norm aber auch ganz konkrete individuelle Rechtsgüter wie das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit und das Eigentum des Einzelnen.
Eine Strafbarkeit kommt immer dann in Betracht, wenn eine unbestimmte Vielzahl von Personen um ihr Hab und Gut oder ihre körperliche Unversehrtheit fürchten muss. Um der Vielschichtigkeit solcher Eskalationen gerecht zu werden, unterteilt das Gesetz den Landfriedensbruch in drei mögliche Handlungsvarianten: den gewalttätigen, den bedrohenden und den aufwiegelnden Landfriedensbruch.
Die rechtliche Grundvoraussetzung: Die Menschenmenge
Dreh- und Angelpunkt für diesen strafrechtlichen Vorwurf ist zunächst immer das Vorhandensein einer sogenannten Menschenmenge. Hierbei handelt es sich juristisch nicht um eine exakt definierte Zahl von Personen, sondern um eine räumlich eng verbundene Gruppe, die so groß ist, dass sie sich quantitativ nicht mehr sofort überschauen lässt. Die Gerichte gehen in der Regel ab einer Zahl von etwa 15 bis 20 Personen von einer solchen Menschenmenge aus. Unter besonderen Umständen, beispielsweise bei extremer Unübersichtlichkeit am Tatort, kann diese Schwelle jedoch auch bereits bei rund zehn Personen erreicht sein. Für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie bedeutet dies, dass wir stets im Einzelfall akribisch prüfen müssen, ob diese zwingende Grundvoraussetzung überhaupt vorlag.

Durch welche Handlungen macht man sich strafbar?
Um sich wegen eines gewalttätigen Landfriedensbruchs strafbar zu machen, reicht die bloße physische Anwesenheit in der Menge keinesfalls aus. Das Gesetz verlangt zwingend ein aktives Tun von einiger Erheblichkeit, das sich in Form einer Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen richtet. Ein solches aktives Verhalten liegt vor, wenn physische Kraft eingesetzt wird, beispielsweise durch das Werfen von Steinen, Eiern oder auch Farbbeuteln, oder durch das gewaltsame Wegdrängen von Polizeibeamten. Wichtig für Sie zu wissen: Ein rein passives Verhalten, wie etwa das bloße Sitzenbleiben bei einer friedlichen Sitzblockade, scheidet für den Vorwurf einer Gewalttätigkeit grundsätzlich aus.
Neben der direkten Gewalttätigkeit stellt das Gesetz auch den bedrohenden Landfriedensbruch unter Strafe. Dies ist der Fall, wenn aus der Menge heraus Menschen gezielt mit einer Gewalttätigkeit bedroht werden. Die Bedrohung muss dabei nicht zwingend wörtlich ausgesprochen werden. Sie kann sich auch aus einem schlüssigen Verhalten ergeben, wie etwa dem aggressiven und feindseligen Vorrücken einer Gruppe auf eine Polizeikette.
Die dritte und oft am schwersten greifbare Variante ist der aufwiegelnde Landfriedensbruch. Hierbei wird bestraft, wer auf die Menschenmenge einwirkt, um deren Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen überhaupt erst zu wecken oder weiter zu fördern. Dies kann verbal durch laute Zurufe, das Rufen von bestimmten Parolen, aber auch nonverbal durch anfeuernde Gesten geschehen. Bei dieser Variante muss der Beschuldigte sich noch nicht einmal zwingend innerhalb der Menschenmenge befinden; auch die Lenkung der Menge von außen kann strafbar sein.
All diese Handlungen müssen mit vereinten Kräften aus der Menge heraus begangen werden. Das bedeutet, dass die Menschenmenge nicht nur eine zufällige Kulisse für die Straftaten Einzelner bilden darf. Die Ausschreitungen müssen von einer feindseligen Grundstimmung der Gruppe getragen sein, und der Täter muss die Zustimmung der Menge im Rücken haben.
Welche Strafe droht bei Landfriedensbruch?
Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, sieht das Gesetz für den einfachen Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Die konkrete Höhe der Strafe hängt dabei maßgeblich von Ihrem individuellen Tatbeitrag und den genauen Umständen ab. Für das Gericht macht es bei der Strafzumessung einen erheblichen Unterschied, ob jemand als anfeuernder Rädelsführer an vorderster Front agiert, eigene Gewalthandlungen begeht oder sich als bloßer Mitläufer eher im Hintergrund gehalten hat.
Drohen bei Waffen oder Verletzungen härtere Strafen?
Ja, deutlich gravierender sind die drohenden Konsequenzen, wenn ein sogenannter besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gemäß § 125a StGB angeklagt wird. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Strafzumessungsregel, die den Strafrahmen drastisch anhebt: Es drohen dann sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Ein solcher schwerer Fall liegt typischerweise dann vor, wenn der Täter eine Schusswaffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Auch wenn das Opfer durch die Tat in die konkrete Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird, greift dieser massiv verschärfte Strafrahmen.
Wie wirkt sich das Jugendstrafrecht aus?
Gerade bei eskalierenden Situationen rund um Demonstrationen oder Fußballspiele sind oftmals Jugendliche oder Heranwachsende betroffen. Ist zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, rückt in aller Regel das Jugendstrafrecht in den Fokus. Im Gegensatz zum allgemeinen Erwachsenenstrafrecht steht hier nicht die bloße Vergeltung der Tat, sondern primär der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Anstelle von harten Freiheits- oder Geldstrafen können hier durch eine frühzeitige und gute Verteidigung oftmals Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, wie etwa die Ableistung von sozialen Arbeitsstunden, erreicht werden.

Häufige Fragen (FAQ-Sektion)
Ist die bloße Beteiligung an einer Demonstration strafbar?
Die klare und für Beschuldigte beruhigende Antwort lautet: Nein. Das grundrechtlich geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit deckt friedliche Demonstrationen vollumfänglich ab. Auch wenn eine Demonstration plötzlich unfriedlich wird und Gewalttaten ausbrechen, machen Sie sich nicht allein dadurch strafbar, dass Sie sich rein passiv in der Menge aufhalten. Selbst wenn Sie sich entscheiden, in der sich bewegenden Menge weiter demonstrativ mitzumarschieren, stellt dies für sich genommen noch keine strafbare Beihilfe dar. Strafrechtlich relevant wird Ihr Verhalten erst, wenn eine objektiv erkennbare Solidarisierung mit den Gewalttätern hinzukommt, beispielsweise wenn Sie sich gezielt in den direkten Frontbereich der Auseinandersetzungen begeben, eine gewalttätige Gruppe lautstark anfeuern oder sich vermummen.
Macht man sich durch das Mitlaufen im „schwarzen Block“ strafbar?
Die Teilnahme an einem sogenannten „schwarzen Block“ ist strafrechtlich hochgefährlich, führt aber nicht automatisch zur Verurteilung wegen Landfriedensbruchs. Ermittlungsbehörden und Gerichte werten jedoch das geschlossene Auftreten in einheitlicher, vermummter Kleidung und das Mitführen von Schutzbewaffnungen oft als starkes Indiz für eine Solidarisierung mit handelnden Gewalttätern. Wenn aus dieser geschlossenen Formation heraus feindselig auf die Polizei vorgerückt wird, kann dies sehr schnell als bedrohender Landfriedensbruch gewertet werden.
Bin ich straffrei, wenn die Gewalt am Ende ausbleibt?
Das kommt stark auf die genaue Tatvariante an, die Ihnen vorgeworfen wird. Die gute Nachricht: Beim gewalttätigen und beim bedrohenden Landfriedensbruch ist der Versuch gesetzlich nicht strafbar. Das bedeutet, solange keine echte Gewalthandlung oder spürbare Bedrohung vorgenommen wurde, bleibt das Verhalten straffrei. Anders verhält es sich jedoch beim aufwiegelnden Landfriedensbruch. Wer eine Menge durch Rufe, anfeuernde Gesten oder Parolen zu Gewalt anstachelt, macht sich bereits mit der Ausführung dieser Handlung strafbar. Es ist für eine Verurteilung dann völlig unerheblich, ob die Menge den Aufrufen tatsächlich folgt oder ob die Situation am Ende glücklicherweise friedlich bleibt.
Wie viele Menschen müssen beim Landfriedensbruch zusammenwirken?
Es müssen ausreichend viele Personen zusammenkommen, um eine unüberschaubare „Menschenmenge“ zu bilden. Wie bereits erläutert, gehen Gerichte meist ab etwa 15 bis 20 Personen von einer solchen Menge aus. Für die eigentliche Strafbarkeit ist es jedoch nicht erforderlich, dass sich die gesamte Menge unfriedlich verhält. Es reicht völlig aus, wenn eine einzelne Person aktiv wird, die die feindselige Zustimmung der Menge im Rücken hat, oder wenn eine kleinere, unfriedliche Gruppe innerhalb einer ansonsten neutralen Großdemonstration agiert.
Wie unterscheidet sich Landfriedensbruch von anderen Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung?
Der wesentliche Unterschied liegt in der sogenannten Schutzrichtung der Gesetze. Während eine Sachbeschädigung das konkrete Eigentum einer bestimmten Person schützt, zielt der Landfriedensbruch auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit und des Allgemeininteresses ab. Begeht jemand aus einer eskalierenden Menschenmenge heraus eine Sachbeschädigung, beispielsweise durch das Einwerfen von Fensterscheiben, werden heute in der Regel beide Tatbestände geprüft. Häufig tritt dann die begangene Sachbeschädigung gegenüber dem weitaus schwerwiegenderen Landfriedensbruch zurück. Der Landfriedensbruch ist zudem klar vom Hausfriedensbruch zu trennen, bei dem es lediglich um die Verletzung eines individuellen Hausrechts durch unerlaubtes Eindringen geht.
Was sind konkrete Beispiele für Landfriedensbruch?
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre zahlreiche Beispiele geprägt, die einen Landfriedensbruch begründen können. Gegen Menschen gerichtet umfasst dies unter anderem das feindselige Vorrücken gegen Polizisten, das Bespritzen von Beamten mit Flüssigkeiten, Schläge, Tritte oder das Werfen von Steinen, Erdklumpen, Eiern und Pyrotechnik. Als Gewalttätigkeiten gegen Sachen gelten beispielsweise das Umstürzen von Bauzäunen, das Zerstechen von Autoreifen, das Anheben und Schaukeln von Fahrzeugen oder das Anzünden von Müllcontainern und Toilettenhäuschen. Das bloße Verbringen von Sperrmüll auf eine Straße reicht der Rechtsprechung hingegen in der Regel nicht für eine Strafbarkeit aus.
Wann verjährt Landfriedensbruch?
Für den einfachen Landfriedensbruch gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb dieses Zeitraums Ermittlungen führen und verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreifen muss, da sonst eine weitere Strafverfolgung durch den Staat endgültig ausgeschlossen ist.


