Wenn Sie sich dem Vorwurf der Strafvereitelung ausgesetzt sehen, befinden Sie sich in einer juristisch hochkomplexen Ausnahmesituation. Die Vorwürfe wiegen schwer, denn der Kern der Anschuldigung lautet, dass Sie die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden aktiv behindert haben. Für Sie als Beschuldigten ist es in dieser Phase entscheidend, die genauen Voraussetzungen des Gesetzes zu kennen und zu verstehen, wo die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und legitimer Hilfeleistung oder gar Selbstschutz verlaufen. Dieser Beitrag bietet Ihnen eine verständliche Orientierungshilfe im Strafverfahren und beleuchtet die strategischen Aspekte dieses Tatbestandes.
Was ist Strafvereitelung?
Der Straftatbestand der Strafvereitelung schützt die innerstaatliche Strafrechtspflege und soll sicherstellen, dass das geltende Recht ohne äußere Störfaktoren angewendet und durchgesetzt werden kann. Das Gesetz unterteilt die Strafvereitelung in zwei grundlegende Handlungsweisen: die sogenannte Verfolgungsvereitelung und die Vollstreckungsvereitelung.
Eine Verfolgungsvereitelung liegt vor, wenn Sie wissentlich oder absichtlich verhindern, dass eine andere Person wegen einer von ihr begangenen rechtswidrigen Straftat bestraft wird. Zwingende Voraussetzung hierfür ist, dass überhaupt eine sogenannte Vortat existiert. Diese Vortat muss zwingend eine echte Straftat sein, wie beispielsweise ein Diebstahl oder eine Körperverletzung. Der Versuch, die Ahndung einer bloßen Ordnungswidrigkeit – etwa eines Strafzettels wegen Falschparkens – zu verhindern, reicht für eine Strafvereitelung nicht aus.

Die Tathandlung selbst besteht in dem „Vereiteln“, was jede Form der Besserstellung des Vortäters im Hinblick auf die drohende Strafverfolgung umfasst. Hierbei genügt es bereits, wenn Sie die Bestrafung für eine geraume Zeit – in der strafrechtlichen Praxis geht man hier oft von einer Verzögerung von etwa drei Wochen aus – hinauszögern. Auch eine teilweise Vereitelung ist strafbar, etwa wenn Sie durch Ihr Handeln bewirken, dass der Täter wegen eines milderen Vergehens statt eines schweren Verbrechens verurteilt wird.
Die zweite Variante ist die Vollstreckungsvereitelung. Diese greift ein, wenn die Justiz bereits eine rechtskräftige Strafe oder Maßnahme gegen eine andere Person verhängt hat und Sie nun verhindern, dass diese vollstreckt wird. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Befreiung eines Gefangenen oder das Verstecken einer Person, die ihre Haftstrafe antreten muss.
In beiden Fällen setzt das Gesetz auf der subjektiven Ebene zwingend voraus, dass Sie mit Absicht oder Wissentlichkeit gehandelt haben. Es muss Ihnen also gerade darauf angekommen sein, die Justiz zu behindern, oder Sie müssen den Eintritt dieses Erfolges als sichere Folge Ihres Tuns erkannt haben. Hinsichtlich der Vortat des anderen reicht es hingegen aus, wenn Sie lediglich billigend in Kauf genommen haben, dass dieser irgendeine Straftat begangen haben könnte. Ein rein fahrlässiges, also unachtsames Verhalten, führt niemals zu einer Strafbarkeit wegen Strafvereitelung.
Welche Strafe droht bei Strafvereitelung?
Sollte es zu einer Verurteilung wegen Strafvereitelung kommen, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, hängt maßgeblich von der Schwere der Tat und den individuellen Umständen ab. Begeht ein Amtsträger, wie etwa ein Polizist, die Strafvereitelung im Amt, ist ein höheres Strafmaß zu erwarten.
Eine extrem wichtige rechtliche Schranke zum Schutz des Beschuldigten findet sich jedoch im Gesetz: Die verhängte Strafe für die Strafvereitelung darf niemals schwerer sein als die Strafe, die für die eigentliche Vortat angedroht ist. Wenn Sie also jemandem bei einer Straftat geholfen haben, die ohnehin nur mit einer sehr geringen Strafe bedroht ist, deckelt dies automatisch auch Ihren eigenen Strafrahmen.
Seien Sie sich zudem bewusst, dass bereits der bloße Versuch der Strafvereitelung strafbar ist. Das Gesetz greift hier schon ein, wenn Sie nach Ihrer eigenen Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung ansetzen, beispielsweise wenn Sie beginnen, belastende Akten zu vernichten oder wissentlich falsche Angaben bei der Polizei machen.
Das Gesetz berücksichtigt jedoch auch, dass Menschen in extreme seelische Konfliktsituationen geraten können. Deshalb hält es persönliche Strafausschließungsgründe bereit, auf die wir in den folgenden häufigen Fragen genauer eingehen.
