Schwerer Raub nach § 250 StGB
Der Vorwurf des schweren Raubes zählt zu den gravierendsten Beschuldigungen im deutschen Strafrecht. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich: Schon der einfache Raub nach § 249 StGB kann mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet werden – bei schwerem Raub liegt das gesetzliche Mindestmaß bei drei oder sogar fünf Jahren. Wer mit dem Vorwurf des § 250 StGB konfrontiert wird, sieht sich häufig massiven Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft gegenüber. In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter schwerem Raub zu verstehen ist, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wie sich Betroffene im Verfahren bestmöglich verhalten können.
Was versteht man unter schwerem Raub?
Der schwere Raub ist eine strafrechtliche Qualifikation des einfachen Raubes. Das bedeutet: Es handelt sich um eine schwerwiegendere Form des Raubes, die aufgrund bestimmter Umstände mit einer höheren Strafe bedroht ist. Während der Grundtatbestand in § 249 StGB geregelt ist, enthält § 250 StGB die Qualifikationen – also die Voraussetzungen, unter denen aus einem einfachen ein schwerer Raub wird.
Voraussetzungen des Grundtatbestands (§ 249 StGB)
Ein Raub liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, dabei Gewalt anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht – und dies in der Absicht, sich die Sache oder deren Wert rechtswidrig zuzueignen.
Wann liegt schwerer Raub vor (§ 250 StGB)?
Ein schwerer Raub wird angenommen, wenn zu den genannten Voraussetzungen erschwerende Umstände hinzukommen. Diese sind in Absatz 1 und Absatz 2 des § 250 StGB aufgelistet.
Absatz 1: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
Hierzu zählt insbesondere:
– das Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs (unabhängig davon, ob diese eingesetzt werden),
– das Verursachen einer konkreten Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung beim Opfer,
– die Tatbegehung gemeinsam mit mindestens einem anderen Täter („gemeinschaftlich“),
– das Handeln als Mitglied einer Bande, die sich zur Begehung von Raubtaten zusammengeschlossen hat.
Wichtig ist: Schon das bloße Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands genügt, wenn dieser leicht zugriffsbereit ist – selbst wenn das Opfer den Gegenstand nicht wahrnimmt oder der Gegenstand nicht eingesetzt wird.
Absatz 2: Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
Eine noch schwerwiegendere Variante liegt vor, wenn:
– die Waffe oder das gefährliche Werkzeug tatsächlich verwendet wird – also etwa durch Drohung oder Anwendung von Gewalt,
– das Opfer besonders schwer körperlich misshandelt wird oder in Lebensgefahr gerät,
– die Tat von einer Bande unter Einsatz von Waffen verübt wird.
In diesen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.

Subjektive Voraussetzungen: Vorsatz und Zueignungsabsicht
Der Täter muss hinsichtlich sämtlicher objektiver Umstände vorsätzlich handeln. Dabei reicht ein sogenannter Eventualvorsatz – also das bewusste Inkaufnehmen – aus. Außerdem muss die sogenannte Zueignungsabsicht bestehen: Der Täter will die Sache behalten oder verkaufen und dem Eigentümer dauerhaft entziehen.
Versuch des schweren Raubes
Auch der Versuch eines schweren Raubes ist strafbar. Ein solcher liegt vor, wenn der Täter bereits zur Tat ansetzt, also etwa mit gezogener Waffe ein Geschäft betritt. Bereits in diesem Stadium droht eine empfindliche Strafe – je nach Nähe zur Tatvollendung und Verhalten nach dem Versuch.
Abgrenzung zu anderen Delikten
Schwerer Raub grenzt sich von anderen Gewaltdelikten ab:
– Erpressung (§ 253 StGB): Hier gibt das Opfer etwas freiwillig heraus – unter Druck, aber ohne Gewaltsamkeit.
– Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB): Die Gewalt erfolgt erst nach dem Diebstahl, um die Beute zu sichern.
– Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB): Kommt das Opfer infolge der Tat zu Tode, droht lebenslange Freiheitsstrafe.
Strafrahmen und Milderung
Im Regelfall droht:
– bei Absatz 1: mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe,
– bei Absatz 2: mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe.
In Ausnahmefällen kann das Gericht von einem minder schweren Fall ausgehen – etwa bei einer erstmaligen Tat ohne Verletzungsfolge, einem Geständnis oder einem Täter-Opfer-Ausgleich. Dann ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich.
Ermittlungsverfahren und Verteidigung
Bereits der Verdacht auf schweren Raub genügt, um Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung oder Untersuchungshaft anzuordnen. Ein frühzeitig eingeschalteter Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen Einfluss nehmen.
Strategien der Verteidigung
– Schweigen ist ein legitimes Mittel und oft ratsam.
– Es kann überprüft werden, ob die Waffe tatsächlich gefährlich oder funktionsfähig war.
– Die Bande muss sich vorher zur Tat verabredet haben – spontane Zusammenschlüsse genügen nicht.
– Zweifel an der Täterschaft oder Beweisführung (z. B. widersprüchliche Zeugenaussagen) können relevant sein.
Täter-Opfer-Ausgleich
Wer sich einsichtig zeigt und aktiv Wiedergutmachung leistet – etwa durch ein Schmerzensgeld oder Gespräche mit dem Opfer – kann unter Umständen mit einer milderen Strafe rechnen. Voraussetzung ist ehrliche Reue und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Geschehen.
Rechtsmittel: Berufung und Revision
Nach einer Verurteilung stehen zwei Wege offen: Die Berufung führt zu einer neuen Hauptverhandlung mit vollständiger Beweisaufnahme. Die Revision hingegen prüft nur Rechtsfehler des Urteils – etwa Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Urteilsbegründung.
Häufige Fragen zum schweren Raub
Was ist der Unterschied zwischen Raub und schwerem Raub?
Ein einfacher Raub liegt vor, wenn eine Sache unter Gewaltanwendung oder Drohung weggenommen wird. Ein schwerer Raub liegt vor, wenn zusätzlich besondere Umstände wie Waffeneinsatz oder Lebensgefahr hinzukommen.
Welche Strafe droht bei schwerem Raub?
Die Mindeststrafe beträgt drei Jahre, bei besonders schweren Fällen fünf Jahre. In Ausnahmefällen kann sie auf ein Jahr gesenkt werden.
Ist auch der Versuch strafbar?
Ja. Schon das bloße Ansetzen zur Tat – etwa durch Betreten eines Ladens mit gezogener Waffe – kann strafbar sein.
Kann ein Täter-Opfer-Ausgleich helfen?
Ja. Er kann die Strafe mindern, besonders wenn der Täter geständig ist und sich ernsthaft bemüht, den Schaden wiedergutzumachen.
Wie kann ich mich verteidigen?
Wichtig ist, keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung zu machen. Ein Verteidiger kann prüfen, ob die Tatmerkmale erfüllt sind oder ob prozessuale Fehler vorliegen.
Anzeige erhalten?
Eine Anzeige wegen schweren Raubes ist ein gravierender Vorwurf. Die Polizei leitet in der Regel sofort Ermittlungen ein. Es drohen Durchsuchungen, Festnahmen oder sogar Untersuchungshaft. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine sachkundige Verteidigung zu organisieren. Ein erfahrener Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, Beweise prüfen lassen und eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln – um ungerechtfertigte Vorwürfe abzuwehren oder eine Strafmilderung zu erreichen.