Aussage- und Rechtspflegedelikte

Delikte wie uneidliche Falschaussage, Meineid oder Strafvereitelung schützen die Integrität der Justiz. Erfahren Sie mehr über die strafrechtlichen Risiken bei Zeugenaussagen, die rechtlichen Grundlagen der Rechtspflege und die erheblichen Sanktionen, die bei einer Beeinträchtigung staatlicher Ermittlungsarbeit drohen.

Verbotene Mitteilungen ueber Gerichtsverhandlungen

Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – § 353d StGB

Ein falscher Post kann ein neues Strafverfahren auslösen: Wer seine Anklageschrift oder gerichtliche Beschlüsse im Original im Netz teilt, riskiert eine Verurteilung nach § 353d StGB. Der Bundesgerichtshof hat das strikte Verbot der Wortlautwiedergabe amtlicher Dokumente aktuell im Fall Arne Semsrott bestätigt (Az. 5 StR 78/25). Erfahren Sie hier, warum die Veröffentlichung von Originalunterlagen gefährlicher ist als gedacht, welche strengen Voraussetzungen die Justiz anlegt und wie Sie sich vor einem Ermittlungsverfahren schützen.

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Strafvereitelung im Amt 2

Strafvereitelung im Amt – § 258a StGB

Wer als Amtsträger die Bestrafung oder Vollstreckung einer Straftat verhindert, macht sich der „Strafvereitelung im Amt“ gem. § 258a StGB schuldig. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag. 

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Meineid 3

Meineid – § 154 StGB

Schnell kann insbesondere das Lügen vor Gericht unter Eid zu einem strafbaren Meineid führen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und welche Strafen drohen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Falschaussage

Falschaussage – § 153 StGB

Schnell kann insbesondere das Lügen vor Gericht zu einer strafbaren Falschaussage führen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und welche Strafen drohen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Falsche Verdaechtigung 1

Falsche Verdächtigung – § 164 StGB

Um den Verdacht von sich selbst oder beispielsweise einem Bekannten zu lenken, kommt es durchaus vor, dass zu Unrecht eine andere Person beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Diese Handlung wird als „falsche Verdächtigung“ bezeichnet und ist gem. § 164 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für diesen Strafbestand erfüllt sein müssen, welche Strafen drohen und was die „falsche Verdächtigung“ von der „Verleumdung“ oder der „üblen Nachrede“ unterscheidet.

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Vortaeuschen einer Straftat

Vortäuschen einer Straftat – § 145d StGB

Polizei und Staatsanwaltschaft sollen vor unberechtigten Einsätzen und damit nicht zuletzt vor der unnützen Bindung von Ressourcen geschützt werden. Aus diesem Grund ist das „Vortäuschen einer Straftat“ gem. § 145d StGB strafbar. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Handlungen darunter fallen und welche Strafen drohen können.

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Strafvereitelung 3

Strafvereitelung – § 258 StGB

Wer eine Bestrafung oder Vollstreckung einer Straftat verhindert, macht sich der „Strafvereitelung“ gem. § 258 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafen jeweils drohen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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