Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – § 353d StGB

Verbotene Mitteilungen ueber Gerichtsverhandlungen

Ein falscher Post kann ein neues Strafverfahren auslösen: Wer seine Anklageschrift oder gerichtliche Beschlüsse im Original im Netz teilt, riskiert eine Verurteilung nach § 353d StGB. Der Bundesgerichtshof hat das strikte Verbot der Wortlautwiedergabe amtlicher Dokumente aktuell im Fall Arne Semsrott bestätigt (Az. 5 StR 78/25). Erfahren Sie hier, warum die Veröffentlichung von Originalunterlagen gefährlicher ist als gedacht, welche strengen Voraussetzungen die Justiz anlegt und wie Sie sich vor einem Ermittlungsverfahren schützen.

Falsche Verdächtigung – § 164 StGB

Falsche Verdaechtigung 1

Um den Verdacht von sich selbst oder beispielsweise einem Bekannten zu lenken, kommt es durchaus vor, dass zu Unrecht eine andere Person beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Diese Handlung wird als „falsche Verdächtigung“ bezeichnet und ist gem. § 164 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für diesen Strafbestand erfüllt sein müssen, welche Strafen drohen und was die „falsche Verdächtigung“ von der „Verleumdung“ oder der „üblen Nachrede“ unterscheidet.

Vortäuschen einer Straftat – § 145d StGB

Vortaeuschen einer Straftat

Polizei und Staatsanwaltschaft sollen vor unberechtigten Einsätzen und damit nicht zuletzt vor der unnützen Bindung von Ressourcen geschützt werden. Aus diesem Grund ist das „Vortäuschen einer Straftat“ gem. § 145d StGB strafbar. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Handlungen darunter fallen und welche Strafen drohen können.