Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger – § 180 StGB
Die „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“ ist gem. § 180 StGB strafbar. Doch auf was bezieht sich dieser Paragraf? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich dieses Delikts schuldig zu machen? Und welche Strafen können drohen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.