Senden Sie uns Ihre Nachricht

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Gegen Sie wird wegen eines Delikts aus dem Bereich des Sexualstrafrechts ermittelt? Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Bei Ihnen hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden?

Handeln Sie nicht unüberlegt! Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Sexualdelikts erfordert eine umfassende Detailkenntnis. Denn im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.

Als erfahrener und spezialisierter Anwalt im Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.

Unsere Expertise im Sexualstrafrecht

Die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht, das heißt die Verteidigung von Beschuldigten bei einem Vorwurf eines Sexualdelikts, erfordert im besonderen Maße eine individuelle, auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Strategie. Als Strafverteidiger sind wir auf die folgenden Bereiche des Sexualstrafrechts spezialisiert und für Sie – in Leipzig und bundesweit – tätig:

Sexueller Missbrauch

Ihnen wird der Sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen? Als Anwalt für Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen bei diesem sensiblen Tatvorwurf zur Seite.

Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung

Ihnen wird eine Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung vorgeworfen? Wir sind auf die Verteidigung gegen diese Tatvorwürfe spezialisiert und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Kinderpornografie

Wir verteidigen Sie diskret und effektiv bei dem Vorwurf des Besitz, des Erwerbes oder der Verbreitung von Kinderpornografie. Als spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.

Sexuelle Belästigung

Ihnen wird eine Sexuelle Belästigung vorgeworfen? Sie haben eine Vorladung oder eine Anklage erhalten? Als Anwalt für Sexualstrafrecht verteidigen wir Sie effektiv und diskret.

Spezialisierung im Sexualstrafrecht: Leipzig und bundesweit

Unsere Kanzlei bietet Ihnen spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht in Leipzig und deutschlandweit. Unser erfahrenes Team engagiert sich für die Rechte unserer Mandanten im Strafverfahren und entwickelt individuelle, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien. Wir legen besonderen Wert auf persönliche Betreuung und nutzen unsere umfassende Expertise, um für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.

persönlich

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und sind bei Rückfragen jederzeit persönlich erreichbar. Ob telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder direkt in unserer Kanzlei in Leipzig – Sie haben immer einen direkten Ansprechpartner. Diese persönliche Betreuung ist für uns ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Strafverteidigung.

Mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung im Sexualstrafrecht widmen wir uns Ihrem Anliegen mit der gebotenen Gründlichkeit und nehmen uns die Zeit, die eine präzise Verteidigung in Ihren individuellen Fall erfordert.

diskret

Diskretion ist für uns selbstverständlich. Sämtliche Daten und Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht – von der ersten Kontaktaufnahme bis über das Mandatsende hinaus. Dabei gilt: Nicht nur Gespräche und Unterlagen sind geschützt, sondern bereits die Tatsache, ob überhaupt ein Mandat besteht. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegenheit jederzeit von unseren Experten im Sexualstrafrecht vertraulich behandelt wird.

spezialisiert

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert und insbesondere im Sexualstrafrecht tätig. Mandate aus anderen Rechtsgebieten übernehmen wir nicht, sondern verweisen diese an kompetente Kollegen aus unserem Netzwerk. Diese konsequente Fokussierung auf Strafverteidigung sowie regelmäßige Fortbildungen sichern eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau. Rechtsanwalt Tommy Kujus ist zudem Fachanwalt für Strafrecht – ein Nachweis besonderer Expertise und langjähriger Erfahrung.

Wie können wir Ihnen im Sexualstrafrecht helfen?

Die Grundregel lautet: Machen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Angaben zur Sache – Schweigen Sie!

Sobald Sie uns mit der Verteidigung beauftragen, werden wir für Sie Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde beantragen. Sobald uns die Verfahrensakten zugehen, erhalten Sie diese zur Einsicht. Im Anschluss erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Unser Ziel ist es immer, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. 

Gerade in Sexualstrafverfahren steht häufig Aussage gegen Aussage. Für die Verteidigung ist daher eine besonders detaillierte und tiefgehende Befassung mit der Verfahrensakte erforderlich.

Visitenkarten 1

Bekannt aus

lvz logo
Bild Logo
Tag24 Logo
MZ Logog
Vice logo klein
Logo SZ klein

13+

Jahre Erfahrung

4.000+

begleitete Strafverfahren

180+

positive Bewertungen

Ihr Kontakt zur Kanzlei

Anschrift

Bürozeiten

Senden Sie uns eine Nachricht

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Kostenfreies Kennenlerngespräch vereinbaren

Vereinbaren Sie ein kostenfreies telefonisches Kennenlerngespräch, um ein mögliches Mandat zu besprechen. In diesem Gespräch können wir die Möglichkeiten eines Mandats und den weiteren Ablauf abstimmen. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Kurzgespräch keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden können. 

Das Gespräch findet telefonisch statt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an.

Aktuelle Beiträge im Sexualstrafrecht

Selbstpenetration als Vergewaltigung 3

Selbstpenetration als Vergewaltigung?

Kann eine durch Täuschung veranlasste Selbstpenetration als Vergewaltigung gelten? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einer wegweisenden Entscheidung bejaht – mit weitreichenden Konsequenzen für das Sexualstrafrecht. In unserem Artikel analysieren wir die rechtlichen Hintergründe, die Rolle von Täuschung als Nötigungsmittel und mögliche Verteidigungsstrategien in solchen Verfahren.

Weiterlesen »
Verbreitung gewalt oder tierpornographischer Inhalte

Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte – § 184a StGB

Pornographie ist als solche nicht strafbar. Allerdings gibt es Strafbestände, die im Zusammenhang mit Pornographie stehen. Dazu gehört das Delikt „Verbreitung gewalt- oder tierpornographischen Inhalte“ gem. § 184a StGB. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag. 

Weiterlesen »

Häufige Fragen

Ein Rechtsanwalt ist ein juristischer Berater, der in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein kann. Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung von Personen spezialisiert hat, die eines Verbrechens beschuldigt werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat darüber hinaus eine besondere Qualifikation und Erfahrung in strafrechtlichen Angelegenheiten, was ihm ermöglicht, Beschuldigte im Strafverfahren durch fundierte Beratung und Verteidigung beizustehen.

Nein, viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Häufig genügen auch Absprachen per E-Mail. Persönliche Treffen sind aber jederzeit möglich, wenn es für die Verteidigung wichtig ist.

Ja, wir vertreten häufig Mandanten im gesamten Raum Mitteldeutschland – insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei Leipzig oder der Staatsanwaltschaft Leipzig erhalten, und Ihnen ein Sexualdelikt zur Last gelegt wird, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine Angaben zur Sache machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sinnvoll ist es, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Akteneinsicht zu erhalten und die nächsten Schritte abzustimmen.

Auch dann, wenn Sie eine Anklage vom Amtsgericht Leipzig oder Landgericht Leipzig erhalten haben, sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber dem Gericht machen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann entscheiden werden, wie Sie sich sinnvoll verteidigen. Kontaktieren Sie deshalb umgehend einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens.

Selbstverständlich sind wir auch als Pflichtverteidiger tätig. Gern prüfen wir für Sie, ob ein Fall der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ vorliegt, und beantragen die Beiordnung als Pflichtverteidiger beim zuständigen Gericht.

In einer akuten rechtlichen Ausnahmesituation, wie etwa bei einer polizeilichen Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder dem Erhalt einer Anklageschrift, in der Ihnen ein Sexualdelikt angelastet word,ist es ratsam, sofort einen Anwalt für Sexualstrafrecht zu konsultieren. Ein solcher Anwalt bietet nicht nur juristische Expertise, sondern fungiert auch als strategischer Partner, der Ihnen durch transparente und souveräne Kommunikation Sicherheit und Orientierung gibt. Insbesondere bei der ersten Konfrontation mit dem Strafrechtssystem ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte im Verfahren zu verstehen.