Fälschen von AU-Bescheinigungen

Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung manipuliert oder auf fragwürdige Online-Atteste ohne Arztkontakt zurückgreift, riskiert weit mehr als nur eine Abmahnung. Neben der fristlosen Kündigung und dem Verlust des Vergütungsanspruchs rücken Betrug und Urkundenfälschung in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Da die Rechtsprechung den Beweiswert ärztlicher Bescheinigungen heute immer strenger hinterfragt, ist eine frühzeitige strafrechtliche Verteidigungsstrategie essenziell, um existenzbedrohende Konsequenzen und eine Vorstrafe abzuwenden.

Inhalt

In der modernen Arbeitswelt ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein Dokument mit hohem Beweiswert. Doch der Druck am Arbeitsplatz oder die Verlockung durch „bequeme“ Online-Anbieter führen immer häufiger dazu, dass Arbeitnehmer die Grenzen der Legalität überschreiten. Die Rechtsprechung hat die Hürden für den Beweiswert einer AU massiv verschärft, während die Ermittlungsbehörden bei Verdacht auf Urkundenfälschung konsequent vorgehen.

Die strafrechtlichen Tatbestände im Detail

Das Strafrecht hält bei der Manipulation von Krankmeldungen ein ganzes Instrumentarium an Tatbeständen bereit. Es ist ein Irrglaube, dass nur das „Basteln“ am Dokument bestraft wird.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn eine unechte Urkunde hergestellt oder eine echte Urkunde verfälscht wird. Eine AU-Bescheinigung gilt rechtlich als Urkunde, da sie dazu bestimmt ist, im Rechtsverkehr (gegenüber dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse) Beweis über den Gesundheitszustand und die Arbeitsunfähigkeit zu erbringen.

  • Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält vom Arzt eine AU für drei Tage. Er scannt das Dokument ein, ändert das Enddatum mit einer Bildbearbeitungssoftware auf zehn Tage und druckt es wieder aus.
  • Rechtsfolge: Hier liegt eine klassische Urkundenfälschung vor. Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 StGB)

Dieser Paragraf wurde Ende 2021 verschärft und schließt nun eine empfindliche Strafbarkeitslücke. Er greift, wenn jemand ein Gesundheitszeugnis gebraucht, das inhaltlich unrichtig ist, um eine Behörde oder Versicherung (und nach herrschender Meinung auch den Arbeitgeber) zu täuschen.

  • Beispiel: Ein Arbeitnehmer nutzt ein Online-Portal, das gegen eine Gebühr von 15 Euro eine AU ausstellt, ohne dass jemals ein persönlicher, telefonischer oder per Video geführter Arztkontakt stattgefunden hat. Auch wenn das Dokument technisch „echt“ (also vom Portalbetreiber so ausgestellt) ist, ist es inhaltlich unrichtig, da keine ärztliche Untersuchung zugrunde lag.
  • Risiko: Wer ein solches „Gefälligkeitsattest“ einreicht, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob er selbst Hand an das Dokument angelegt hat.

Betrug (§ 263 StGB)

Parallel zur Urkundenfälschung steht fast immer der Vorwurf des Betruges im Raum. Durch das Einreichen der falschen AU wird der Arbeitgeber über die bestehende Arbeitsfähigkeit getäuscht. Infolgedessen zahlt er den Lohn fort (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), ohne dazu verpflichtet zu sein.

  • Beispiel: Ein Angestellter lässt sich für eine Woche krankschreiben, um schwarz auf einer anderen Baustelle zu arbeiten oder in den Urlaub zu fliegen. Er erschleicht sich so das Gehalt seines eigentlichen Arbeitgebers unter falschen Tatsachen.
  • Rechtsfolge: Es entsteht ein Vermögensschaden beim Arbeitgeber, was den Tatbestand des Betruges erfüllt.

Erschütterung des Beweiswerts und Beweislast

Lange Zeit galt eine ärztliche Bescheinigung als nahezu unumstößlich. Doch die aktuelle Rechtsprechung (u. a. durch das Bundesarbeitsgericht) hat klargestellt, dass der Beweiswert einer AU erschüttert werden kann, wenn ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Sobald der Arbeitgeber Tatsachen vorträgt, die Zweifel begründen (z. B. Fotos von einer Party während der Krankschreibung oder eine Krankschreibung, die exakt mit der Kündigungsfrist endet), muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er tatsächlich krank war. Gelingt dies nicht, drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch die fristlose Kündigung.

Strategie der Strafverteidigung

Wenn Sie mit dem Vorwurf einer gefälschten AU konfrontiert werden, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Die Beweislast für die Fälschung liegt im Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft.

  • Akteneinsicht vor Aussage: Geben Sie keine Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber oder der Polizei ab, ohne dass wir Akteneinsicht genommen haben. Oft basieren Vorwürfe auf bloßen Vermutungen oder unzulässiger Überwachung durch Detektive.
  • Prüfung des Vorsatzes: War Ihnen bewusst, dass das gewählte Online-Verfahren illegal war? Ein Verbotsirrtum kann hier eine entscheidende Rolle spielen, um das Strafmaß zu senken oder eine Einstellung zu erreichen.
  • Ziel: Einstellung des Verfahrens: Bei Ersttätern und geringem wirtschaftlichen Schaden ist unser vorrangiges Ziel die Einstellung des Verfahrens (z. B. nach § 153a StPO). So vermeiden Sie eine Vorstrafe und einen Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn er nur den Verdacht einer Fälschung hat?

Ja, unter engen Voraussetzungen ist eine sogenannte Verdachtskündigung möglich. Hierbei muss ein schwerwiegender Verdacht vorliegen, der das Vertrauensverhältnis zerstört. Wichtig ist jedoch: Der Arbeitgeber muss Sie vor Ausspruch der Kündigung zwingend anhören.

Was passiert, wenn ich eine AU von einem ausländischen Online-Arzt einreiche?

Diese Atteste stehen unter besonderer Beobachtung. Wenn keine Untersuchung stattgefunden hat, die deutschem Standard entspricht (insbesondere die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch persönliche Wahrnehmung oder Videochat), wird der Beweiswert oft direkt abgelehnt. Es droht ein Strafverfahren wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, was ich für eine Krankheit habe, um den Verdacht zu entkräften?

Grundsätzlich müssen Sie die Diagnose nicht offenlegen. Wenn jedoch der Beweiswert der AU bereits erschüttert ist, kann es taktisch notwendig sein, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, damit dieser die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Dies sollte jedoch niemals ohne Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen.

Gilt die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeit) als fälschungssicher?

Die eAU wird direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Ein Arbeitnehmer kann diese Daten praktisch nicht manipulieren. Wer dennoch eine „Papier-AU“ vorlegt, obwohl der Arzt zur eAU verpflichtet wäre, macht sich sofort verdächtig.

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