Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist mehr als nur ein vorübergehender Verlust des Führerscheins – sie kann berufliche und persönliche Herausforderungen nach sich ziehen. Doch wie kommt es dazu, welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, und wie gelingt die Wiedererlangung?

Inhalt

Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Wer im Straßenverkehr eine Straftat begeht, muss nicht nur mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen – auch der Führerschein kann in Gefahr sein. In vielen Fällen ordnet das Gericht zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Diese Maßnahme trifft Betroffene oft besonders hart, weil sie tief in den Alltag eingreift: Beruf, Familie und Freizeit sind ohne Fahrerlaubnis deutlich schwieriger zu bewältigen.

Doch wann genau darf das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen? Wie unterscheidet sich die Entziehung nach § 69 StGB vom Fahrverbot? Und wann bekommt man den Führerschein zurück? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Was bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist keine Strafe im engeren Sinne, sondern eine sogenannte Maßregel zur Sicherung der Allgemeinheit. Sie soll verhindern, dass jemand erneut ein Fahrzeug führt und dabei andere gefährdet. Die Entziehung ist also eine vorbeugende Maßnahme – sie setzt voraus, dass die betroffene Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird.

Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die zugrundeliegende Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Typische Fälle sind:

– Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt,
Gefährdung des Straßenverkehrs,
– Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht),
Fahren ohne Fahrerlaubnis (als Wiederholungstäter),
Nötigung oder Körperverletzung im Straßenverkehr.

Voraussetzung ist immer, dass das Gericht die betreffende Person für „ungeeignet“ zum Führen von Fahrzeugen hält. Dabei kommt es nicht nur auf die konkrete Tat an, sondern auch auf die Gesamtpersönlichkeit und das bisherige Verhalten im Straßenverkehr.

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Was ist der Unterschied zum Fahrverbot?

Anders als das Fahrverbot (§ 44 StGB), das maximal drei Monate dauert und eher eine Denkzettel-Funktion hat, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis ein tieferer Einschnitt. Wer seinen Führerschein verliert, muss diesen nach Ablauf einer Sperrfrist komplett neu beantragen – und unter Umständen auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Die Entziehung führt also zur vollständigen Löschung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Das Gericht setzt im Urteil eine Sperrfrist fest, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. In besonders schweren Fällen – etwa bei wiederholten Trunkenheitsfahrten oder schweren Unfallfolgen – kann das Gericht auch eine unbefristete Sperre anordnen. Eine Wiedererteilung ist dann frühestens nach einer besonderen gerichtlichen Entscheidung möglich.

Wann ist eine MPU erforderlich?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), auch umgangssprachlich als „Idiotentest“ bekannt, wird meist bei gravierenden Verkehrsverstößen angeordnet – insbesondere bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr oder bei wiederholten Regelverstößen. Die Entscheidung trifft die Führerscheinbehörde im Rahmen der Neuerteilung. Ohne erfolgreich absolvierte MPU gibt es keinen neuen Führerschein.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mann fährt mit 1,7 Promille in Schlangenlinien über die Autobahn. Die Polizei stoppt ihn, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird eingeleitet. Das Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe und entzieht ihm die Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist beträgt 12 Monate. Erst danach darf er die Neuerteilung beantragen – und muss vorher eine MPU absolvieren. Bis dahin darf er kein Auto fahren.

Wie bekomme ich die Fahrerlaubnis zurück?

Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Betroffene bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Behörde prüft dann, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa der Nachweis über die absolvierte MPU oder eine Abstinenzzeit bei Drogenproblemen. Ohne positiven Bescheid darf kein Fahrzeug geführt werden – auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.

Häufige Fragen zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Was passiert, wenn ich trotzdem Auto fahre?

Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Kann ich gegen die Entziehung vorgehen?

Ja – Sie können gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, etwa Berufung oder Revision. Auch ein Antrag auf Sperrfristverkürzung ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen.

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Ist die Entziehung auch bei E-Scootern möglich?

Ja – auch das Fahren eines E-Scooters unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn die Grenze von 1,1 Promille überschritten wird oder Ausfallerscheinungen vorliegen.

Gilt die Maßnahme auch für ausländische Führerscheine?

Ja – deutsche Gerichte können auch Inhabern eines ausländischen Führerscheins das Fahren in Deutschland untersagen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt im Heimatland bestehen, ist aber hierzulande nicht mehr gültig.

Wie wirkt sich ein früheres Fahrverbot auf die Entscheidung aus?

Wiederholte Verkehrsverstöße – auch frühere Fahrverbote – erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Entziehung. Das Gericht berücksichtigt das gesamte Fahrverhalten der betroffenen Person.

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Wenn Ihnen eine verkehrsbezogene Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie die möglichen Folgen für Ihre Fahrerlaubnis nicht unterschätzen. Die Entziehung trifft viele Menschen besonders hart – beruflich wie privat. Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser lassen sich Gegenmaßnahmen entwickeln. Eine gut vorbereitete Verteidigung kann in vielen Fällen eine mildere Maßnahme – etwa ein Fahrverbot – erreichen oder die Sperrfrist verkürzen.

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