Verbrechen und Vergehen

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“. Diese Einteilung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat erhebliche praktische Auswirkungen. Was diese sind und welche Beispiele es für Vergehen gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Aktualisiert

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Über den AutorTommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Was sind „Verbrechen“?

Bei Verbrechen ist eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO ausgeschlossen. Dem gegenüber kommt bei einem Verbrechenstatbestand eine Pflichtverteidigung in Betracht. Was ein Verbrechen ist, ist in § 12 Abs. 1 StGB geregelt.

Beispiele für Verbrechen

Beispiele aus dem StGB für Verbrechen sind u.a.

Verbrechen und Vergehen

Was sind „Vergehen“?

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“. Diese Einteilung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat erhebliche praktische Auswirkungen. Nur bei Vergehen ist bspw. eine Einstellung nach § 153a StPO möglich.  Was ein Vergehen ist, ist in § 12 Abs. 2 StGB geregelt.

Beispiele für Vergehen

Das deutsche StGB kennt u.a. folgende Delikte, die als Vergehen eingeordnet werden:

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